Ein Jahr ist vorbei, ein neues hat begonnen. Das bedeutet besonders für Unternehmen nicht zuletzt eine Menge Papierkram. Steuererklärungen müssen gemacht und Bilanzen erstellt werden. Aber auch Privatpersonen sind durch die Steuererklärung betroffen. Solche Bürokratie kann ganz schön frustrierend und zeitraubend sein, v. a. wenn man sich in der Materie zu wenig auskennt. Wie gut dass es da Dienstleister gibt, die alles aus einer Hand anbieten: Treuhand-Unternehmen. Was das ist und wie Sie einen kompetenten Anbieter finden, stellen wir im Folgenden vor.
In diesem Bericht geht es um die Stundenlohnthematik. Auf was muss ich bei der Gliederung der Lohnabrechnung achten? Was ist beim Vertrag zu berücksichtigen? Wie sieht es mit der Aufteilung der einzelnen Lohnbestandteile wie Grundlohn, Ferienentschädigung (gesetzlich vorgeschrieben) und Feiertagsentschädigung (kantonal unterschiedlich) aus? Auf diese Fragen und diverse Berechnungsmodelle wird nachfolgend eingegangen.
Der Name des Monats August hat seinen direkten Ursprung im Namen des Kaisers Augustus. Der Juli geht auf den Kaiser Julius Cäsar zurück, der erste Imperator von Rom, welcher der Römischen Demokratie ein Ende bereitete. Seine Amtszeit dauerte nur etwa 15 Jahre, genügte aber, den Staat neu zu definieren. Seine Ermordung („Auch du, Brutus?“) ist jedem westlichen Bürger bekannt und sein Adoptivsohn und Grossneffe Oktavian übernahm das Zepter. Zuerst zögerlich, dann vehementer.
Dass auf dem erzielten Umsatz Mehrwertsteuer (MWST) zu entrichten ist, dürfte jedem Unternehmer bekannt sein, deshalb wird die MWST oft auch Umsatzsteuer genannt. Nicht so bekannt ist hingegen, dass auch auf bestimmen Aufwendungen MWST – die sogenannte Bezugssteuer – abgerechnet werden muss. Jedenfalls erleben wir bei unseren Kundenmandaten immer wieder, dass das Thema Bezugssteuer entweder komplett unbekannt ist oder erhebliche Unsicherheiten darüber bestehen, wo und weshalb Bezugssteuer abgerechnet werden muss. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die Thematik der Bezugssteuer geben.
Vorauszahlungen sind sinnvoll, um unnötige Verzugszinsen zu vermeiden, auch bei quellenbesteuerten Personen kann dies der Fall sein. Massgebend für die Berechnung von Verzugszinsen ist nämlich das Fälligkeitsdatum der Steuern und nicht das Rechnungsdatum der definitiven Steuerrechnung. Kantonal bestehen sehr unterschiedliche Zahlungstermine, abweichende Termine auf Gemeindeebene komplizieren die Sache noch. Zwischen diesen Daten kann durchaus auch in normalen Fällen mehr als ein Jahr liegen, in komplexeren Fällen mit Einsprachen auch mehrere Jahre.
Zum Start in das neue Jahr möchten wir Sie mit diesem Bericht über die neuen Grenzwerte bei den Sozialversicherungen informieren. Erfahren Sie ausserdem weitere Gesetzesänderungen, welche per 1.1.2015 in Kraft treten.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen macht sich dafür stark, dass jeder Schweizer, auch ohne arbeiten zu müssen, immer genug Geld hat, um gut über die Runden zu kommen. Sie arbeitet darauf hin, dass dieser Plan bis zum Jahr 2050 umgesetzt wird. Das hört sich erst einmal ziemlich verlockend an – Freizeit bis zum Abwinken, kein frühes Aufstehen, keine stressige Arbeit, tun und lassen, was einem Spass macht. Über die Folgen einer solchen Regelung sind sich die Experten aber nicht einig. Erste Tests, die in kleinen Siedlungen in Afrika und Südamerika durchgeführt wurden, zeigten Erstaunliches: Die Menschen wurden selbstbewusster und fingen an, das Geld auch in sinnvolle Projekte zu investieren, die ihnen ein Auskommen über das Grundeinkommen hinaus sicherten. Die meisten waren aber weiterhin von den Transferleistungen abhängig.
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Schweiz ist generell bekannt als steuergünstiger Standort. Dadurch wird sie sowohl für Privatpersonen, besonders für vermögende, als auch für Unternehmen aus dem Ausland interessant. Doch Schweiz ist nicht gleich Schweiz, und Steuer ist nicht gleich Steuer. Falls Sie über eine Umsiedlung in die Schweiz nachdenken und in Sachen eidgenössisches Steuersystem noch unbedarft sind, haben wir hier genau das Richtige für Sie: das Schweizer Steuersystem, verständlich erklärt und kompakt zusammengefasst.
Das Schweizer Vorsorgesystem ist auf den sogenannten „3 Säulen“ aufgebaut. Neben der AHV und der beruflichen Säule ist auch die private Vorsorge in der Verfassung verankert. Das Gesetz fördert dieses individuelle Sparen, weshalb Beiträge an die Säule 3a bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei sind. Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden teilweise der generelle Begriff „3. Säule“ verwendet. Gemeint ist aber immer die Säule 3a.
Selbst bewohnte oder vermietete Liegenschaften können sich erheblich auf die Steuerbelastung in der Schweiz auswirken. Im Folgenden werden die Grundsätze der Besteuerung von Liegenschaften in der Schweiz und im Ausland sowie mögliche Optimierungsmassnahmen aufgezeigt.
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Im Herbst 2014 ist Luxemburg, einer der kleinsten Staaten Europas, in aller Munde. Das Grossherzogtum steht wegen seiner Steuerpolitik schwer in der Kritik und wird von allen Seiten mit Vorwürfen bombardiert. Vor allem die anderen EU-Mitgliedsstaaten fordern ein Ende der laxen Gesetzgebung, die es international agierenden Konzernen ermöglicht, ihre Steuerlast gegen Null zu drücken. Nur kurze Zeit vorher hatte Irland nach jahrelangem Druck beschlossen, endlich seine Steuerschlupflöcher zu schliessen. Von den Niederlanden spricht dagegen kaum jemand - jedenfalls bisher. Amsterdam, Prins Bernhardplein. Hier hat die Finanzzeitung "Het Financieel Dagblad" ihren Sitz. Gegenüber befindet sich ein unscheinbarer Bürokomplex, in dem Konzerne wie Saab, Danone, Gazprom und über 2'000 weitere multinationale Konzerne residieren. Logos dieser Unternehmen sucht man an der Fassade allerdings vergeblich, ebenso auf den Briefkästen des "Amstelgebouw". Und auf die kommt es doch besonders an, wenn man eine ordentliche Briefkastenfirma sein will.
In den letzten Wochen war in den Medien einiges über die Ammann-Affäre zu lesen. Es ging um die Firma des heutigen Bundesrates Johann Schneider-Ammann, die rund CHF 250 Mio. steuergünstig in Offshore-Finanzplätzen parkiert haben soll. Soweit wir den Fall aus den Medien kennen, war die gewählte Konstruktion nicht nur legal, sondern auch in Form eines Rulings mit den Berner Steuerbehörden abgesprochen. Und nun beginnt die Polemik: Aus linker Seite sind laute Rücktrittsforderungen zu hören, der Bundesrat ist „untragbar“ geworden, weil er es nicht nur gewagt hat, seine legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung zu nutzen, sondern sich vorher sogar noch bei den Steuerbehörde vergewissert hat, dass diese sein Rechtsverständnis teilen. Dabei kamen auch gleich Steuerrulings generell unter Beschuss, und am besten würde man dieses "Teufelswerk" der Reichen und ihrer Treuhänder und Steueranwälte gleich ganz verbieten. Auf der Strecke blieb leider oft die Frage, was ein Steuerruling überhaupt ist, welche Möglichkeiten es bietet und wo seine Grenzen sind. Diese möchten wir hier beantworten.
In diesem Bericht wird die geänderte Rechnungslegung unter steuerlichen Gesichtspunkten analysiert. Der vollständige Artikel zu diesem Thema wurde im März 2014 in einer Fachzeitschrift publiziert (am Ende finden Sie die Quellenangabe). 95% der Steuerentscheide gehen zu Lasten der Steuerpflichtigen, beim Bundesgericht sind es 90%. Dies geht nicht zurück auf eine formell oder materiell schlechte Ausgangslage der Steuerpflichtigen, sondern ist ein systemimmanenter Mangel des Steuerverfahrens und des Verfahrens vor den Steuergerichten. Alle Behördenmitglieder der Verwaltung und der Gerichte sind Staatsangestellte und grundsätzlich staatsfreundlich orientiert. Das neue Rechnungslegungsrecht wird an dieser Ausgangslage nichts ändern und trotz hehrer proklamierter Steuerneutralität Abgaben erhöhend wirken.
In diesem Bericht widmen wir uns dem Thema Geschäftsfahrzeug. Was wird offiziell als Geschäftsfahrzeug betrachtet? Für welchen Zweck wird ein Privatanteil erhoben und wie wird dieser korrekt abgerechnet, damit allfällige Probleme mit Behörden gar nicht erst entstehen? Da die artax Fide Consult AG in Basel domiziliert ist und das Thema EU aufgrund der geografischen Lage und den zahlreichen Grenzgängern zentral ist, wagen wir einen kleinen Exkurs und zeigen auf, welche Risiken in der EU lauern.
Als Unternehmer darf man im Tagesgeschäft die wichtigsten Herausforderungen nicht aus den Augen verlieren. Nachfolgend präsentieren wir die 10 grössten Challenges, die Sie als KMU Inhaber zu meistern haben.
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Gründungen sind immer mit Investitionen verbunden - daher auch die Notwendigkeit, genug Start-Up-Kapital zu sichern und eine genaue Planung des Liquiditätsflusses bereits im Businessplan zu verankern. Ist jedoch das Gründungskapital einmal bereitgestellt, kann es keinesfalls schaden, unmittelbar mit dem Sparen zu beginnen. Denn ein solides Liquiditätspolster hat schon manches Start-Up vor dem vorzeitigen Aufgeben gerettet, wenn die Rentabilität in den ersten Monaten unterhalb der Erwartungen lag. Nicht umsonst verzeichnet die Schweiz einen Rekordboom an Gründungen, die dann trotz guter Geschäftsidee wegen fehlendem Finanzpolster wieder aufgeben müssen. Wir haben sechs Tipps zusammengestellt, wie Sie während und nach Ihrer Gründung kräftig sparen können.1. Nehmen Sie Weiterbildungsmassnahmen massvoll in Anspruch Dieser Tipp scheint gegenläufig zu allem zu sein, was Gründungsberater und die Literatur predigen - nämlich, dass nur eine ständige Auseinandersetzung mit neuen Entwicklungen und selbstmotivierte Weiterbildung Entrepreneuren die "cutting edge" verleihen, welche sie konkurrenzfähig bleiben lässt. Das stimmt an sich. Es führt aber auch zu der häufigen Fehleinschätzung von Gründern, dass exzessiver und vor allem teurer Konsum von Informationsprodukten wie eBooks, Online- und Offline-Kursen, Seminaren und Workshops, Zertifikaten und Coaching-Angeboten sie vor den Risiken des freien Marktes bewahren und ihr Unternehmen automatisch stabilisieren könnte. Meist ist dies ein Trugschluss - schon deshalb, weil häufig die Zeit und die Erfahrung fehlen, um das Gelernte auch tatsächlich ins operative Geschäft zu implementieren. Sehr viel sinnvoller ist es, sich während der Konsolidierungsphase auf die eigenen, vorhandenen Fähigkeiten zu konzentrieren und der initialen Business-Idee zu vertrauen. Das eingesparte Geld kann stattdessen in die Akquise von externer Kompetenz investiert werden, sollte diese tatsächlich notwendig sein (was sie überraschend häufig nicht ist).
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Am 1. Juli 2014 trat das Fatca-Regime in Kraft. Für die Umsetzung des Monsterprogramms haben die Schweizer Banken bereits die geschätzte Summe von 300 Millionen Franken aufgewendet. Für den Start des Programms sind sie jetzt startklar. Alternativen zur Beteiligung haben die Institute nicht. Hinter Fatca verbirgt sich der "Foreign Account Tax Compliance Act". Das neue Gesetz verfolgt das Ziel, ausländische Finanzdienstleister, die Zugang zum US-amerikanischen Finanzmarkt haben wollen, bei ihren steuerlichen Meldepflichten US-amerikanischen Finanzintermediären gleichzustellen. Im Klartext: Mit Fatca wenden die Vereinigten Staaten US-amerikanisches Recht exterritorial auf ausländische Unternehmen an. Internationale Banken, Investment- und Fondsgesellschaften, Vermögensverwalter, Treuhänder und Versicherer sind verpflichtet, die Daten von US-Kunden sowie US-dominierten ausländischen Rechtsträgern automatisch an die Steuerbehörde der USA (IRS) zu melden.
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Es ist keine Neuigkeit, dass Schweizer ihre Einkäufe bevorzugt jenseits der eigenen Ländergrenzen tätigen. Der Einkaufstourismus läuft schon seit Jahren sehr gut. Ab Juli sollen nun neue Zollregelungen den Warenimport spürbar erleichtern; so verspricht es jedenfalls der Gesetzgeber, aber stimmt das wirklich? Mehrwertsteuer und Zollabgaben werden zukünftig als zwei getrennte Positionen behandelt. Hierdurch soll ein grösseres Mass an Transparenz erreicht werden – ein Verfahren, dessen Vorteile sich zumindest auf absehbare Zeit in erster Linie den Zöllnern erschliessen wird. Die Grundsatzregel lautet, dass alle Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, zu deklarieren sind. Jeder Schweizer hat bei der Einreise anzugeben, ob er die Freigrenze in Höhe von 300 Schweizer Franken überschreitet. Im positiven Fall hat er die Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag der eingeführten Waren nachzuzahlen. Das Meldeverfahren an sich wird insofern vereinfacht, als dass es möglich sein soll, die Anmeldung per Smartphone, also auf elektronischem Weg, vorzunehmen.