Erster Augustus: Heute ist Tax Freedom Day!

Der Name des Monats August hat seinen direkten Ursprung im Namen des Kaisers Augustus. Der Juli geht auf den Kaiser Julius Cäsar zurück, der erste Imperator von Rom, welcher der Römischen Demokratie ein Ende bereitete.

Seine Amtszeit dauerte nur etwa 15 Jahre, genügte aber, den Staat neu zu definieren. Seine Ermordung („Auch du, Brutus?“) ist jedem westlichen Bürger bekannt und sein Adoptivsohn und Grossneffe Oktavian übernahm das Zepter. Zuerst zögerlich, dann vehementer.

Grundlage seines Machtbeginns war die Ermordung von 5000 römischen Bürgern und damit die Ausschaltung der Oligarchie, der Basis der Römischen Republik. Was dann folgte, war der Beginn des Kaiserreichs, welches noch rund 500 Jahre im Westen und weitere 1‘000 Jahre im Osten (Konstantinopel, Istanbul) weiter währte. Die römische Geschichte ist unzweifelhaft bis heute ein wesentlicher Teil der westlichen Welt, nicht nur in der Sprache. Viele unserer Strassen in Europa folgen dem römischen Strassennetz.

Die Namen der Monate Juli und August lassen sich so erklären: Der August könnte auch Octavus heissen, wenn Octavian seinen Namen nicht geändert hätte. Octavian hat die Zahl Acht als Inhalt. Der Monat November die Zahl Neun und der Dezember die Zahl Zehn. Die Geschichte über den westlichen Kalender erklärt uns, weshalb der elfte Monat des Jahres die Zahl Neun hat und der zwölfte Monat die Zahl Zehn. Im römischen Kalender war der December der zehnte Monat im 354-tägigen Mondkalender. 153 v. Chr. wurde der Jahresbeginn um zwei Monate vorverlegt, und die Beziehung zwischen Namen und Monatszählung ging verloren.

Während die Monate unterschiedliche Sprachwurzeln haben, basieren die Wochentage auf den Gestirnen. Der „Lundi“ (franz. für Montag) ist der Luna, der Mond. Der „Mardi“ der Mars. Diese Sprachgrundlage findet sich eher in den lateinisch bestimmten Sprachen als im Deutschen.


Der Name des Monats August hat seinen direkten Ursprung im Namen des Kaisers Augustus. (Bild: © Bildagentur Zoonar GmbH – shutterstock.com)

Ab dem 1. August arbeiten wir für uns selbst

Der erste August ist für viele auch der Tax Freedom Day. Von diesem Tag an verdient man für sich selbst, und nicht mehr für den Staat. Dies wird natürlich in den Statistiken der Behörden beschönigt, welche diesen Tag nach etwa einem Monat berechnen, also ab Februar.

Diese Berechnungen beziehen sich aber nur auf die direkte Einkommenssteuer. Bezieht man noch die anderen Zwangsabgaben ein, dürfte der August schon eher zutreffen. Zu den Zwangsabgaben gehören: Nicht nur die Einkommenssteuer von Bund und Kanton, sondern auch: Vermögenssteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Grundsteuern, Grundstückgewinnsteuern, Mehrwertabgaben auf Grundstücken, Mehrwertsteuer, Importabgaben auf Fahrzeugen, Zölle, Benzinabgaben (rund 50% des Benzinpreises sind öffentliche Abgaben), Co2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf Strom (rund 50% der Stromrechnung in BS sind öffentliche Abgaben), Feuerwehrsteuer, Militärpflichtersatz etc.

Ein weiteres Paket an Zwangsabgaben sind steuerähnliche Abgaben wie Autobahnvignette, Abfallvignette, Motorfahrzeugsteuer, Hundesteuer, Katzensteuer (die es nicht gibt), die Zwangskonsumsteuer Fernsehgebühr, usw. Anschliessend die immense Palette der Sozialabgaben, die einen Bezug zu einer Sozialleistung haben, aber ihn mehr und mehr verlieren. Die AHV schlägt mit 12% zu Buche, und ab dem rentenbildenden Maximum vom 89‘000 ist der Beitrag eine reine Steuer, weil die Rente nicht höher wird. Weiter gehören dazu die Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung, Krankenpflegeversicherung etc.



All das ist zu zahlen. Dafür setzt man rund die Hälfte seines Einkommens ein. Der erste August ist der Tag, an dem die Freiheit beginnt und die Staatsmacht zumindest bezüglich Zwangsabgaben ein Ende nimmt. Er trägt deshalb zu Recht den Namen eines Imperators, in Gedenken der allgegenwärtigen Staatsmacht.

 

Artikel von: artax Fide Consult AG / Mitglied von Morison International / artax.ch
Oberstes Bild: © xtock – shutterstock.com

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Mehr zu Dr. iur. Bernhard Madörin

Seit 2000 ist Dr. iur. Madörin Partner und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der artax Fide Consult AG. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer hat er als Steuer- und Treuhandexperte die Gesamtverantwortung für die Bereiche Steuern, Recht und Unternehmungsberatung inne und kann heute auf rund 30 Jahre Berufserfahrung als Treuhänder und selbständiger Unternehmer zurückblicken.

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