Wider die Norm - Lebensmittel im Kampf gegen Bürokratie und Umweltbelastung

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Unternehmen, die in Produktion oder Handel gegen eine auferlegte Norm verstossen, geniessen beim Verbraucher in der Regel kein besonders hohes Ansehen. Vor allem dann, wenn es um Lebensmittel geht, zeigen sich Schweizerinnen und Schweizer sehr empfindlich. Dennoch sind ausgerechnet in diesem Bereich zunehmende Abweichungen von den in der EU geltenden Normen zu verzeichnen. Die Rede ist jedoch nicht von gesundheitsgefährdenden Zusatzstoffen, unterbrochenen Kühlketten oder sonstigen besorgniserregenden Verstössen, sondern von etwas an sich völlig Harmlosem und durchaus Natürlichem - nämlich von Obst und Gemüse, welches gewisse Deformationen zeigt. Immer mehr Geschäfte halten neben "typisch" aussehenden Früchten auch deutlich gekrümmte Gurken, an der Wurzelspitze geteilte Karotten oder auffallend asymmetrische Äpfel, Tomaten und Kartoffeln für ihre Kunden bereit.

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Staatssekretär Yves Rossier: Kritik an der "kriegsähnlichen Rhetorik" gegen die EU

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Votum für die Masseneinwanderungsinitiative hat die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union recht grundlegend verändert. Durch die zu erwartenden Gesetzesänderungen steht nicht nur das Personenfreizügigkeitsabkommen, sondern auch eine Vielzahl anderer Verträge auf dem Prüfstand. Die EU fährt gegenüber der Schweiz hier eine harte Linie – die Personenfreizügigkeit sei aus europäischer Sicht nicht verhandelbar. Die politische Schweiz reagiert darauf mit einem Diskurs, der nur allzu oft in "kriegsähnliche Rhetorik" mündet. Jedenfalls meint dies Staatssekretär und Chefdiplomat Yves Rossier (FDP). In der vergangenen Woche meldete er sich mit einer Kritik daran zu Wort. Rossier mahnt, dass die Eidgenossen sich daran erinnern müssten, dass die Schweiz keineswegs von Feinden umzingelt sei – vielmehr seien die europäischen Nachbarn unsere engsten Partner.

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Kein europäischer Staat ist teurer als die Schweiz

Kein anderes europäisches Land ist für seine Bewohner derart teuer wie die Schweiz. Dies zeigt eine aktuelle Untersuchung der europäischen Statistikbehörde "Eurostat", die für das Jahr 2013 erstellt wurde. Demnach lagen die hiesigen privaten Konsumausgaben um 56 % über dem Durchschnitt der Länder der Europäischen Union (EU). Derart teuer wie die Schweiz war 2013 laut der Untersuchung nur Norwegen. Dort lagen die privaten Konsumausgaben um 55 % über dem EU-Durchschnitt. Innerhalb der Union ist Dänemark am kostspieligsten, mit einem Plus von 40 % gemessen am Unionsdurchschnitt. In den Nachbarländern der Schweiz lagen die Konsumausgaben für Privatpersonen im vergangenen Jahr hingegen wesentlich tiefer. Deutschland lag 2 % über dem Durchschnitt, Italien 3, Österreich 7 und Frankreich 9 %, zitiert die "Schweizer Depeschen Agentur" die Untersuchungsergebnisse.

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Personenfreizügigkeit: EU lehnt neue Verhandlungen ab

Die Schweiz hat einen Korb von der Europäischen Union (EU) bekommen. Eigentlich wollte der Bundesrat das Abkommen über die Personenfreizügigkeit neu verhandeln, doch der Staatenbund lehnte ab, wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) berichtete. Die Botschafter der EU-Staaten haben sich demnach einstimmig dafür entschieden, das Ansinnen abzuschmettern. In der Folge verfasste die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton einen Brief, in dem sie die Argumente der Botschafter gegen Neuverhandlungen zusammenfasste, und sandte diesen an Bundespräsident Didier Burkhalter. EU sieht europäische Grundprinzipien verletzt Der Brief wurde schon, bevor die EU ihn überhaupt abschickte, an die Tageszeitung Le Temps weitergegeben, die sich nicht lange bitten liess und die Inhalte veröffentlichte. Laut dem Schreiben bezeichnet die EU die Personenfreizügigkeit als ein "europäisches Grundprinzip". Es sei eine Frage der "Nichtdiskriminierung", dass man auf dem Gebiet eines anderen Landes eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und sich dort niederlassen dürfe.

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Bedroht das mögliche Freihandelsabkommen die Schweiz?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wird die Schweiz unter einem eventuellen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA leiden? Ökonomen sind sich unsicher, und so gibt es sowohl negative als auch positive Szenarien für die wirtschaftliche Entwicklung hierzulande. Im Falle eines negativen Einflusses durch das Abkommen würde wohl zuerst die Industrie in der Schweiz leiden, von Wachstumseinbussen und Diskriminierung für die Wirtschaft des Landes ist die Rede. Ob es tatsächlich so weit kommt, bleibt aber nach wie vor abzuwarten.

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Schweizer Coup: Freihandelsabkommen mit China generiert Wettbewerbsvorteile

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Schweiz ticken die Uhren anders. Während nahezu die gesamte Europäische Union mit Sorgen Richtung China blickt und das Überschwemmen der Märkte mit chinesischer Billigware argwöhnisch beobachtet, sieht die Exportnation Schweiz den ungehinderten Handel mit dem ostasiatischen Koloss weitaus entspannter. Die meisten schweizer Unternehmen machen in Bezug auf einen expliziten Freihandel mit dem Reich der Mitte sogar massive Vorteile für die Schweiz und das eigene Unternehmen aus. Die Schweiz macht es der Konkurrenz vor: Handelsabkommen mit China ist offiziell Seit Anfang Juli steht es fest: Bei einer offiziellen Zeremonie am Basler Rheinhafen hat die Schweiz ihr Freihandelsabkommen mit der Volksrepublik China in Kraft gesetzt. So fallen nun ab dem 1. Juli 2014 die Zölle für Exporte von Industriegütern aus China in die Alpenrepublik komplett weg. Zeitgleich baut China die bislang bestehenden Handelsschranken für Produkte aus der Schweiz ab. Die eidgenössische Unternehmerschaft klatscht begeistert Beifall und reibt sich angesichts der nunmehr möglichen Geschäfte vor Freude die Hände.

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Unternehmenssteuern: Schweiz einigt sich mit EU

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Schweiz und die EU haben ihren seit 2005 andauernden Streit um die Unternehmenssteuern beigelegt. Am 1. Juli 2014 einigten sich beide Seiten auf den genauen Wortlaut der Erklärung, die endgültig dafür sorgen soll, dass die Differenzen früherer Tage der Vergangenheit angehören. Die Staats- und Regierungschef der EU hatten dem Inhalt, der ihnen in Form von Eckpunkten vorgelegt worden war, bereits auf ihrem Gipfel am 20. Juni zugestimmt. Der Bundesrat hatte seinerseits am selben Tag grünes Licht gegeben. Die EU bewertet die Einigung als grossen Sieg, da die Schweiz "ihre schädliche Haltung" geändert habe, wie es aus der Delegation des Staatenbundes heisst. Demnach sei die Schweiz nun bereit, die kritisierten Steuerregime, die den schweizerischen Unternehmen nicht nur einen Wettbewerbsvorteil beschert, sondern zugleich europäische Firmen zusätzlich unter Druck gesetzt hätten, abzuschaffen. Die EU störte sich laut der Verhandlungsdelegation ganz besonders daran, dass die Unternehmensgewinne im In- und Ausland unterschiedlich besteuert werden.

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Wenn der Flug auf Dienstreisen ausfällt

Flugausfälle auf Dienstreisen sind nicht nur ärgerlich, sondern können schwerwiegende Folgen haben: Veranstaltungen müssen abgesagt werden, Dienstleistungen werden nicht erbracht und Verträge nicht eingehalten. Wenn der betroffene Reisende richtig Pech hat, fallen dadurch nicht nur Einnahmen aus, sondern es werden für die Konsequenzen seines Nichterscheinens auch noch Zahlungen verlangt. Um dieses Risiko möglichst zu vermeiden, ist ein ausreichend grosses Zeitfenster zwischen Anreise und Termin unerlässlich. Was viele Unternehmen zudem noch nicht für sich nutzen: Wenn die Fluggesellschaft nachweislich Schuld am Flugausfall oder an der Flugverspätung ist, stehen dem Dienstreisenden Schadensersatzleistungen in Höhe von bis zu 730 Franken zu – hier kann flightright an Board geholt werden.

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Schweiz an der internationalen Wettbewerbsspitze – aber wie lange noch?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Schweiz steht nach der Auswertung der Zahlen aus 2013 weltweit mit ganz oben an der Spitze der Wettbewerbsfähigkeit. Besser stehen nur noch die USA da, selbst Deutschland musste in Sachen Wettbewerbsfähigkeit hinter die Schweiz zurücktreten. Ein Fakt, der durchaus Grund zur Freude bietet, aber nichtsdestotrotz für das Jahr 2014 wohl nicht einfach so übernommen werden kann. In der Folge des Schweizer Volksentscheides zur Begrenzung der Masseneinwanderung zeigen sich schon jetzt Probleme, die sich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auswirken. Ob das allerdings der einzige Grund zur Besorgnis ist, darf offen bleiben.

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Wie wird die Zuwanderungsinitiative kompatibel zur EU?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die am 9. Februar 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative und das Abkommen über Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU kollidieren. Die Frage ist, ob und wie sich diese Konfrontation rechtlich lösen lässt. Zwei auf dem Schweizer Rechtsportal Jusletter publizierte Studien legen nahe, dass Politiker und Juristen hier einen grösseren Interpretationsspielraum haben als bisher angenommen. Im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen des Schweizer Bundesrates zur Zuwanderungsinitiative verfolgt die Europäische Union eine harte Linie. Erst am vergangenen Wochenende liess Richard Jones, der EU-Botschafter für die Schweiz, nochmals wissen, dass es bei der Personenfreizügigkeit keine Kompromisse geben werde. Gegenüber der SRF-Rundschau äusserte er, dass der Gedanke, Kontingente einzuführen, weder für das neue Europäische Parlament noch für die EU-Mitgliedsstaaten akzeptabel wäre. Der Schweiz droht damit die politische und wirtschaftliche Abkopplung von der EU. Falls es für die Personenfreizügigkeit keine konstruktive Lösung geben sollte, würde dies auch eine ganze Reihe damit verbundener Verträge kippen.

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