02 Juli 2014

Wenn der Flug auf Dienstreisen ausfällt

Flugausfälle auf Dienstreisen sind nicht nur ärgerlich, sondern können schwerwiegende Folgen haben: Veranstaltungen müssen abgesagt werden, Dienstleistungen werden nicht erbracht und Verträge nicht eingehalten. Wenn der betroffene Reisende richtig Pech hat, fallen dadurch nicht nur Einnahmen aus, sondern es werden für die Konsequenzen seines Nichterscheinens auch noch Zahlungen verlangt. Um dieses Risiko möglichst zu vermeiden, ist ein ausreichend grosses Zeitfenster zwischen Anreise und Termin unerlässlich. Was viele Unternehmen zudem noch nicht für sich nutzen: Wenn die Fluggesellschaft nachweislich Schuld am Flugausfall oder an der Flugverspätung ist, stehen dem Dienstreisenden Schadensersatzleistungen in Höhe von bis zu 730 Franken zu – hier kann flightright an Board geholt werden.

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Erfolgreiche Pressearbeit für Ihren Messeauftritt

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Pressearbeit beginnt nicht während einer Messe, sondern bereits im Vorfeld und basiert auf einer gezielten Vorbereitung, auf flankierenden PR-Massnahmen während der Messe sowie einer sorgfältigen Nachbereitung und der anschliessenden Pflege neuer Pressekontakte. Kündigen Sie Ihre Messeteilnahme rechtzeitig bei den Medien an, und zwar bei denen, für die Messethemen interessant sind. Richten Sie dabei Ihre Pressearbeit auf die unterschiedliche Berichterstattung dieser Medien aus. Die Fachpresse berichtet regelmässig über Spezialthemen, und das meist sehr ausführlich. Insoweit sollten Sie Ihre vorbereiteten Pressemitteilungen mit dem entsprechenden Bildmaterial rund zehn Wochen vor der Messe bei den für die Berichterstattung infrage kommenden Fachmedien einreichen. Dazu gehört auch eine Angabe Ihres Messestandortes mit der Hallen- und Standnummer sowie mit Informationen über Neuheiten, die den Besucher an Ihrem Stand erwarten.

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BVG-Vorbezug: Neue Einschränkungen für Hauskäufer

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Für Häuserbauer und Wohnungskäufer in der Schweiz ist der Juni 2014 ein schwarzer Monat. Erst vor wenigen Tagen haben die Banken ihre Selbstverpflichtung in Bezug auf Hypotheken revidiert, für Immobiliendarlehen werden in sehr absehbarer Zeit strengere Vergabekriterien gelten. Jetzt will der Bundesrat auch die vorzeitige Entnahme von BVG-Geldern zum Erwerb von Wohneigentum verbieten. Bei der Entscheidung der Banken ging es vor allem darum, eine Überhitzung des Immobilienmarktes zu vermeiden. Der Bundesrat will mit seinem Schritt dagegen das System für Ergänzungsleistungen respektive die sozialen Sicherungssysteme entlasten. Durch die Umsetzung der Bundesrats-Direktive würden vor allem jüngere Hauskäufer und Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen auf der Verliererseite stehen.

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Medizintechnik: Eine Branche definiert sich neu

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Medizintechnik-Firmen der Schweiz sind in vielen Bereichen Weltmarktführer. In den letzten Jahren sind sie jedoch immer stärker unter Druck geraten. Wachsender Preisdruck und schrumpfende Margen limitieren das Wachstumspotenzial der Branche. Eine jetzt veröffentlichte Studie aus dem vergangenen Herbst belegt, dass sich viele Unternehmen Sorgen machen – nicht nur in der Schweiz, sondern in globalem Massstab. In der Krise befindet sich die insgesamt hochprofitable Branche jedoch noch lange nicht. Strukturelle Veränderungen – Fusionen – sollen ihre Zukunft sichern.

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Die beliebtesten Arbeitgeber der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wer an bestimmten Standorten in der Schweiz studiert, hat später gute Chancen, direkt in einen ebenso lukrativen wie interessanten Job einzusteigen. Ein Beispiel für eine solche Universität ist die HSG. In St. Gallen fühlen sich die Studenten nach eigener Aussage nämlich besonders gut vorbereitet und sehen es daher als weniger kompliziert an, später sofort in den Beruf einzusteigen. Das berichtet die "Handelszeitung", welche sich auf eine Umfrage in den Universitäten des Landes stützt – aber zu welchem Arbeitgeber verschlägt es die Schweizer Elite unter den Ingenieuren denn am liebsten?

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IT-Sicherheit im Unternehmen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die moderne Informationstechnologie hat die Arbeitswelt revolutioniert. Im geschäftlichen Alltag ist es heute selbstverständlich, dass enorme Datenmengen mit hoher Geschwindigkeit versendet, verarbeitet und archiviert werden. Doch dieser Fortschritt hat nicht nur positive Seiten. Es bedarf effektiver Sicherheitssysteme, um den Missbrauch, Diebstahl und die Beschädigung von Daten wirksam zu verhindern und so die innerbetriebliche IT-Sicherheit zu gewährleisten. Doch jedes System ist nur so stark wie sein schwächster Punkt – und das sind oft die eigenen Mitarbeiter. Das Bedrohungsszenario, dem sich der IT-Bereich eines Unternehmens ausgesetzt sieht, hat sich in jüngster Zeit grundlegend gewandelt. Waren es früher hauptsächlich Konto- und Kreditkartendaten, die das Ziel von Angriffen waren, so sind heute bereits fast alle in einem Unternehmen verwalteten Informationen potenziell im Visier von Kriminellen. Hinsichtlich des Motivs kommen neben Angriffen aus Bereicherungsabsicht – wie Betrug oder Diebstahl – auch Sabotage- und Spionageattacken in Betracht. Oft werden Daten auch durch Bedienungsfehler oder Systemausfälle vernichtet oder irreparabel beschädigt. Der Faktor Mensch ist generell eine häufige Schwachstelle. So begünstigen beispielsweise soziale Netzwerke die – oft unbedachte – Weitergabe interner Informationen durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens.

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Harte Strafen für Pilzkartell - Bonduelle, Prochamp und Lutèce

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Pilze in Dosen oder Gläsern sind weder kulinarisch noch preislich eine grosse Nummer. Trotzdem haben drei europäische Hersteller anscheinend in den letzten Jahren sehr gutes Geld damit verdient - und zwar mehr, als eigentlich angemessen gewesen wäre. Die kürzlich aufgedeckten Absprachen von Bonduelle, Prochamp und Lutèce zum Schaden der Verbraucher hat die EU-Kommission nun hart bestraft. Bonduelle aus Frankreich muss etwas mehr als 30 Millionen Euro zahlen, Prochamp aus den Niederlanden rund 2 Millionen Euro. Die Holländer profitierten von ihrer Kooperationsbereitschaft mit den Behörden und erhielten einen Straferlass von 30 Prozent. Die ebenfalls niederländische Firma Lutèce kommt mit einer Verwarnung davon, weil sie den Wettbewerbshütern aus Brüssel den entscheidenden Tipp über die unerlaubten Absprachen gegeben hatte. Einen weiteren Nachlass von 10 Prozent bekamen die Beteiligten, weil sie ihren Betrug nach der Entdeckung unverzüglich anerkannt hatten. Auch die Grösse der Unternehmen wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt.

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