Erhält das Bankgeheimnis qua Volksinitiative demnächst Verfassungsrang?

Durch die Einführung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) zwischen den diversen nationalen Steuerbehörden und den Banken ab 2017 steht das Schweizer Bankgeheimnis faktisch vor dem Ende. Die SVP will diesen Status nicht auf sich beruhen lassen, sondern dem Bankgeheimnis durch eine Volksinitiative Verfassungsrang verleihen. Selbst die Finanzbranche sieht diese Pläne kritisch. Nach der Zuwanderungsinitiative nun das Bankgeheimnis – für populistische Initiativen hat die SVP ein Faible. Der SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter reicht demnächst 100’000 Stimmen ein, die das Zustandekommen seiner Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" garantieren werden. Bei einem positiven Abstimmungsergebnis müsste das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankert werden. Der Nachfolger von SVP-Nationalrat Christoph Blocher kann damit einen ersten politischen Erfolg für sich verbuchen. Bis zum Einreichen der Unterschriftenbögen in Bern hat Matter formal bis zum 6. Dezember 2014 Zeit, die Übergabe der Unterschriften soll jedoch schon in wenigen Wochen erfolgen.

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Die Schweiz am Scheideweg: Transparenz wird gefordert

Nach wie vor gilt die Schweiz im Ausland als Staat der Geheimniskrämerei. Selbst die Bemühungen, für entsprechend mehr Transparenz zum Beispiel beim umstrittenen Bankgeheimnis zu sorgen, haben das internationale Meinungsbild nicht wesentlich verändert. Das Ausland sehe das Schweizer System diesbezüglich weiterhin äusserst kritisch, mahnte Anfang September Cobus Swardt, der Geschäftsführer von TI (Transparency International), an. Auch Swardt sieht hier noch kräftig Nachholbedarf. Dabei sollte seiner Meinung nach die Schweiz sogar regelrecht in die Offensive gehen und quasi eine Vorreiterrolle in Sachen Transparenz übernehmen. So könnte ein öffentliches Register initiiert werden, in dem die Namen der wirtschaftlich Berechtigten, Investoren oder sonstigen Geldgeber von Unternehmen aufgelistet werden.

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Die Schweiz ist keine Steueroase mehr

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Uli Hoeness mit seinem "Spielgeld-Konto" war nur die Spitze des Eisbergs. Die Schweiz galt in den vergangenen Jahren generell als die bedeutendste Steueroase schlechthin. Diesen eher zweifelhaften Ruf ist die Schweiz jetzt fast los. Denn: Die Behörden vieler Staaten haben inzwischen zu einem umfassenden Feldzug gegen die involvierten Banken sowie gegen die jeweiligen Konteninhaber geblasen. Und das nachweislich mit Erfolg. Laut Schätzungen in einer Ende August veröffentlichten Studie der Beratungsgesellschaft PwC sollen die Geldhäuser in der Schweiz im Jahr 2013 noch etwa 200 Milliarden Franken von Ausländern, die ihr diesbezügliches Vermögen nicht deklariert hatten, verwaltet haben. Zum Vergleich: Vor 2010 waren es sogar 800 Milliarden Franken, die auf Schweizer Bankkonten vor dem Zugriff der Finanzbehörden quasi geschützt wurden.

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Keine US-Steuersünder bei der VP Bank

Seit Monaten durchleuchten Schweizer Banken nun schon die Konten ihrer Anleger auf der Suche nach Geldern, die eventuell am amerikanischen Fiskus vorbeigeschmuggelt wurden. Grundlage ist das sogenannte USA-Programm, mit dessen Hilfe Schweizer Banken einer Anklage entgehen können, sollten sie unversteuertes Vermögen amerikanischer Bürger verwaltet haben – so sie es denn vollumfänglich melden und hohe Bussen zu zahlen bereit sind. Viele Schweizer sehen hierin nur noch ein weiteres Indiz dafür, dass das Schweizer Bankgeheimnis ein für alle Mal gefallen ist und die Schweiz als internationaler Finanzstandort weiter an Bedeutung verliert. Nun hat sich mit der VP Bank das erste Finanzinstitut eigenmächtig aus dem Programm gelöst. Die Schweizer Tochter des Liechtensteiner Unternehmens hat verlautbart, dass keiner ihrer Kunden eine für die USA steuerrelevante Vermögensanlage getätigt habe.

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Schweizer Banken: Globale Transparenz statt Bankgeheimnis

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Schweizer Bankgeheimnis galt bisher als eines der striktesten der Welt. Durch internationale Vereinbarungen wird sich das nun ändern. Beim geplanten internationalen Austausch von Bankinformationen werden die Schweizer Banken jedoch von Anfang an dabei sein. Für das Bankgeheimnis der Schweiz bedeutet dieser Schritt naturgemäss das Aus. Internationalen Kunden mit unversteuertem Vermögen auf Schweizer Konten raten die Banken zur Selbstanzeige. Der Chef der Schweizerischen Bankiersvereinigung, Claude-Alain Margelisch, erklärte in dieser Woche vor Journalisten in Berlin, dass die Schweizer Banken ab 2017 die Konten und Depots ausländischer Staatsbürger an den jeweiligen Fiskus der betroffenen Länder melden werden. Margelisch erwartet, dass der automatische Austausch von Bank- und Vermögensinformationen zum weltweiten Standard wird. Dem Prozedere zugestimmt haben bisher bereits mehr als 100 Staaten.

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Schweizer Konto: Streng geheim?!

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wie jedes Land besitzt die Schweiz eine Reihe von Insignien, an denen sie zweifelsfrei von anderen Nationen zu unterscheiden ist. Neben den sprichwörtlich präzisen Uhrwerken, dem rührenden Naturkind Heidi und dem weltberühmten Offiziersmesser sowie einigen kulinarischen Spezialitäten gehört dazu auch das mythenumwobene Schweizer Konto. Doch was macht dieses so besonders? Auf den ersten Blick unterscheiden sich Schweizer Konten durch nichts von gleichartigen Einrichtungen anderer Banken. Sie erfüllen bei Geldgeschäften einen ebensolchen Zweck wie ihre Pendants in England, Deutschland oder den USA und sind im internationalen Bankverkehr genauso kompatibel wie ähnliche Spar- und Girokonten. Und doch löst die Erwähnung der Tatsache, ein Konto in der Schweiz zu besitzen, vor allem im Ausland immer wieder die gleichen Reaktionen aus. Diese reichen von "Ach?" bis "Aaah!" und lassen erahnen, dass eine Bankverbindung zur Schweiz etwas Besonderes birgt.

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Die Schweiz, der FC Bayern München und die Millionen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Beim Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeness steht nicht nur eine Privatperson vor einem deutschen Finanzgericht. Uli Hoeness ist der Präsident des FC Bayern München und auch nach seiner Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung die unumstrittene Spitze des überaus erfolgreichen Fussballclubs. Was am Fall Hoeness anders als in vielen anderen Steuerhinterziehungsprozessen ist, ob vielleicht sogar der FC Bayern München damit in Zusammenhang zu bringen ist und wie dieser Prozess öffentlich wahrgenommen wird, ist Inhalt dieses Beitrages.

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Strafsteuern: EMRK-widriges Verfahren und drakonische Strafen (Teil 2)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Dadurch, dass Banken auf erste Anfrage hin und ohne Anhörung des Kunden umfassende Auskunft an die Staatsanwaltschaft und teilweise auch an Steuerbehörden erteilen, ist das Bankgeheimnis faktisch aufgehoben. Der laut gepflegte Unterschied von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird landesintern kaum beachtet. Auch das Steuergeheimnis erscheint inexistent, da die Steuerverwaltung ebenfalls auf erste Anfrage hin jeder anderen Behörde umfassend Auskunft erteilt. Die in den Gesetzen und Verordnungen formulierten formalen Anforderungen werden nonchalant übergangen. Ein Beispiel dafür ist der Fall Dieter Behring, welcher bei den Strafuntersuchungsbehörden seit rund 10 Jahren hängig ist, also noch keine Anklage vorliegt. Bei der Aktenbeschlagnahme kamen etliche unversteuerte Depots zu Tage. Die Nach- und Strafsteuerverfahren sind alle abgeschlossen und zahlreiche Personen mussten auf nicht mehr vorhandenem Vermögen Steuern und Busse zahlen.

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