Schweizer Banken: Globale Transparenz statt Bankgeheimnis
Der Chef der Schweizerischen Bankiersvereinigung, Claude-Alain Margelisch, erklärte in dieser Woche vor Journalisten in Berlin, dass die Schweizer Banken ab 2017 die Konten und Depots ausländischer Staatsbürger an den jeweiligen Fiskus der betroffenen Länder melden werden. Margelisch erwartet, dass der automatische Austausch von Bank- und Vermögensinformationen zum weltweiten Standard wird. Dem Prozedere zugestimmt haben bisher bereits mehr als 100 Staaten.
Gruppenanfragen des deutschen Fiskus – bereits heute möglich
Den automatischen Austausch von Bankinformationen wird es in der Schweiz zwar erst in drei Jahren geben – seit 2013 aber dürfen sich beispielsweise die deutschen Steuerbehörden bereits mit sogenannten Gruppenanfragen an Schweizer Banken wenden. Damit können sie unter anderem die Namen von Kunden erfragen, die in einem bestimmten Zeitraum Kapitaltransfers in andere Länder vorgenommen haben. Dass diese Praxis wirksam ist, zeigt sich nach den Angaben der Bankiersvereinigung darin, dass viele deutsche Kunden ihre Vermögen den deutschen Behörden nachgemeldet haben. Nur ein sehr kleiner Personenkreis transferiere Kapital in andere Länder.
Kaum noch Fluchtmöglichkeiten in Steuerparadiese
Dass unversteuertes Geld in exotischen Steuerparadiesen versteckt werden kann, hält Verbandschef Margelisch für einen Mythos. In wenigen Jahren müssen alle globalen Finanzzentren gegenüber dem Fiskus die Daten ihrer Kunden offenlegen. Die neuen Regelungen gelten auch für Finanzplätze wie Singapur, das heute oft als Steuerparadies gehandelt werde. Aus Sicht der Banken dürften sich Probleme mit bereits in der Schweiz deponierten unversteuerten Vermögen bereits bis zum Ende dieses Jahres erledigt haben. Laut Margelisch hat sich die Mehrzahl dieser Kunden bereits ihren Steuerbehörden offenbart.
Die Kreditinstitute setzen ihre Kunden hier allerdings auch unter Druck: Viele Schweizer Banken erlauben das Abheben grösserer Bargeldbeträge nur noch dann, wenn die Konteninhaber über eine entsprechende Steuerbescheinigung verfügen. Ihren Geschäften hat diese Praxis offensichtlich nicht geschadet. Die weitaus meisten Kunden lassen ihre Gelder trotzdem in der Schweiz. Allerdings lassen die Steuernachzahlungen inklusive Zinsen sowie Strafzuschlägen diese Vermögen zum Teil empfindlich schmelzen.
Abkommen über Pauschalbesteuerungen – für den Fiskus attraktiv
Mit Österreich und Grossbritannien hat die Schweiz bereits Steuerabkommen vereinbart, die für unversteuerte Altvermögen einen pauschalen Steuerabzug erlauben. Eine vergleichbare Vereinbarung mit Deutschland scheiterte 2012 am Widerstand der deutschen Bundesländer. Aus Schweizer Perspektive hat sich die Pauschalbesteuerung der Altvermögen gut bewährt. Beim österreichischen Fiskus sind hierdurch bis Mai 2014 Steuergelder im Umfang von 735 Millionen Euro eingegangen. Gleichzeitig haben österreichische Bürger unversteuerte Vermögenwerte von rund sechs Milliarden Euro offenbart. Der britische Staat konnte sich über zusätzliche Steuereinnahmen von etwa 560 Millionen Euro freuen.
Schweizer Banken fordern globale Gleichbehandlung
Mit einem anderen Punkt der Regelungen zum automatischen Informationsaustausch sind die Schweizer Banken unzufrieden. Für deren Umsetzung fordern sie, dass für alle Länder identische Bedingungen gelten müssten. In den USA bestehe für sogenannte Trusts beispielsweise weiterhin die Möglichkeit, die wirtschaftlich Berechtigten von Vermögensanlagen nicht zu nennen. Die Schweizer Banken seien dagegen grundsätzlich dazu verpflichtet, diese Informationen zu übermitteln. Ob sich ihre Forderung nach Gleichbehandlung erfüllen lässt, wird sich im Herbst dieses Jahres zeigen. Die Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch werden derzeit von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert. Eine Entscheidung darüber soll im November 2014 auf dem G20-Gipfel in Brisbane fallen.
Oberstes Bild: © Pincasso – Shutterstock.com
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