Die Schweiz am Scheideweg: Transparenz wird gefordert

Nach wie vor gilt die Schweiz im Ausland als Staat der Geheimniskrämerei. Selbst die Bemühungen, für entsprechend mehr Transparenz zum Beispiel beim umstrittenen Bankgeheimnis zu sorgen, haben das internationale Meinungsbild nicht wesentlich verändert. Das Ausland sehe das Schweizer System diesbezüglich weiterhin äusserst kritisch, mahnte Anfang September Cobus Swardt, der Geschäftsführer von TI (Transparency International), an.

Auch Swardt sieht hier noch kräftig Nachholbedarf. Dabei sollte seiner Meinung nach die Schweiz sogar regelrecht in die Offensive gehen und quasi eine Vorreiterrolle in Sachen Transparenz übernehmen. So könnte ein öffentliches Register initiiert werden, in dem die Namen der wirtschaftlich Berechtigten, Investoren oder sonstigen Geldgeber von Unternehmen aufgelistet werden.

Transparency International fordert das Offenlegen von Vermögens- und Besitzverhältnissen

Bislang müssen Protagonisten dieser Art ihre Identität und somit auch ihren direkten Besitz von Vermögen und Immobilien in Bezug auf das jeweilige Unternehmen in der Schweiz nicht öffentlich preisgeben. Genau das erlaubt aber gerade Geschäftsleuten oder auch korrupten Beamten aus dem Ausland, Geldflüsse zu verbergen. Und sich somit auch einer expliziten Strafverfolgung zu entziehen.

Vorschlag von Swardt: Wer sich zukünftig mit Inhaberaktien einer börsennotierten Gesellschaft eindeckt, soll sich dann doch bitte auch binnen einer bestimmten Frist bei dem jeweiligen Unternehmen melden und sich entsprechend identifizieren. Zudem müsste per Handelsregister offengelegt werden, wer bei juristischen Personen als wirtschaftlich Berechtigter fungiert.

Die Schweiz vor einem kompletten Paradigmenwechsel?

Transparency International macht sich des Weiteren für eine Meldepflicht von Namensaktien-Inhabern bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften stark, sofern im Rahmen der Beteiligung die 25-Prozent-Hürde im Hinblick auf die Stimmen respektive auf das Aktienkapital überschritten wird. Der als Präsident der in Bern residierenden Organisations-Zweigstelle Transparency International Schweiz fungierende Eric Martin schlägt diesbezüglich einen kompletten Paradigmenwechsel vor. Schliesslich stelle sich die Situation inzwischen so dar, dass die Diskussion rund um festzulegende Transparenzregeln einen eminent hohen Stellenwert erreicht habe.

Politik in der Schweiz zieht in dieser Frage nicht an einem Strang

Die Schweiz steht diesbezüglich quasi am Scheideweg. Entweder sie wartet in aller Ruhe die Ergebnisse der Diskussionen ab oder sie gestaltet die neue transparente Ordnung entscheidend als Vorreiter mit. Beim umstrittenen Bankgeheimnis hat die Schweiz letztendlich auch eine entsprechende Reaktion gezeigt. Dabei sollte sie vor allem auch auf eine monetäre Limitierung bei Luxusgütern und Immobilien achten. TI plädiert hier für den Grenzbetrag von 100’000 Franken.

Allerdings ist sich die eidgenössische Politik hier noch uneins. Während der Nationalrat diese Limitierung ablehnt und weitere Empfehlungen zusätzlich verwässert, unterstützen der Bundesrat sowie der Ständerat eine entsprechende Transparenz-Offensive. Die Angst, quasi als Geheimnisverräter dazustehen, scheint noch immer akut zu sein.

 

 

Oberstes Bild: © Deva Studio – Shutterstock.com

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