Schweizer Konto: Streng geheim?!
VON Christiane Dietering Finanzen
Auf den ersten Blick unterscheiden sich Schweizer Konten durch nichts von gleichartigen Einrichtungen anderer Banken. Sie erfüllen bei Geldgeschäften einen ebensolchen Zweck
wie ihre Pendants in England, Deutschland oder den USA und sind im internationalen Bankverkehr genauso kompatibel wie ähnliche Spar- und Girokonten. Und doch löst die Erwähnung der Tatsache, ein Konto in der Schweiz zu besitzen, vor allem im Ausland immer wieder die gleichen Reaktionen aus. Diese reichen von „Ach?“ bis „Aaah!“ und lassen erahnen, dass eine Bankverbindung zur Schweiz etwas Besonderes birgt.
Das tut sie tatsächlich, denn jeder Kunde der Schweizer Banken hat ein kleines Geheimnis, das er mit allen Angestellten dieser Einrichtungen teilt: das Bankgeheimnis. Dieses ergibt sich sowohl aus der vertraglichen Beziehung zwischen Kunde und Bank als auch aus dem „Gesetz über Banken und Sparkassen“. Hier ist das berühmte Schweizer Bankgeheimnis seit 1934 verankert. Es verpflichtet jeden Bankmitarbeiter zu absolutem Stillschweigen über Geschäfte, die seine Kunden oder mit diesen in Verbindung stehende Dritte betreffen.
Dabei ist die Einhaltung dieser Schweigepflicht wesentlich mehr als ein Berufsethos. Verletzungen derselben sind stets strafbar – selbst dann, wenn sie „nur“ fahrlässig begangen werden. Seine gesetzlichen Grenzen findet das Bankgeheimnis ausschliesslich im Willen des Kunden und in Ausnahmeregelungen, die den Missbrauch der Schweigepflicht verhindern helfen.
Zu den Umständen, die das Bankgeheimnis aufheben, gehört der Verdacht auf kriminelle Handlungen wie Geldwäsche, organisiertes Verbrechen oder terroristische Aktivitäten. Steuerhinterziehungen bieten dagegen keinen Anlass, das gesetzlich verordnete Schweigen zu brechen. Genau in diesem Punkt liegt das wahre Geheimnis hinter dem Mythos „Schweizer Konto“.
Ein Paradies für Schwarzgeld-Transfer und das Umgehen der Steuerpflicht ist das Land der Eidgenossen deswegen trotzdem nicht: Mit verschiedenen Staaten besteht ein vertraglich geregeltes Abkommen, welches Bankangestellte bei Verdacht auf entsprechende Transaktionen von ihrer Schweigepflicht entbindet. Wie manches Geheimnis hat also auch das der Schweizer Banken eine undichte Stelle. Und das ist in gewissen Fällen gut so.
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