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Prospektivstudie zeigt: Steuereinnahmen durch Robotisierung nicht gefährdet

Die Robotisierung gefährdet keine Steuereinnahmen und soll vorerst auch nicht speziell besteuert werden. Zu diesem Fazit gelangt der Bericht zu einer Prospektivstudie, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 gutgeheissen hat. Der Bericht „Eine Prospektivstudie über die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen“ kommt zum Schluss, dass die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft zurzeit keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und die Löhne in der Schweiz hat.

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Internationale Digitalisierung in Unternehmen

Die fortschreitende Digitalisierung zwingt Unternehmen mittlerweile zu einem ständigen inneren Transformationsprozess. Darüber hinaus erzeugen digitale Medien einen ebenso starken externen Anpassungsdruck, der sich in der Entstehung und Expansion einer enormen Online-Marketing-Branche widerspiegelt. Auch Firmen, die ihre Produkte und Dienste international anbieten und deshalb mehrsprachige Websites betreiben, müssen sich darauf einstellen. Spezialisten für Suchmaschinenoptimierung (SEO) helfen dabei, strategische Fehler bei der Konzeption internationaler Internetauftritte zu vermeiden.

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Steuerentlastung aufgrund der Teuerung im Kanton Aargau

Mit der seit 2014 geltenden Regelung des Steuergesetzes gleicht der Regierungsrat die sogenannte kalte Progression jährlich aus. Aufgrund der negativen Teuerung in den Jahren 2015 und 2016 kommt die neue Regelung erstmals im Steuerjahr 2019 zum Tragen. Von einer kalten Progression spricht man, wenn Arbeitnehmende trotz Lohnerhöhung aufgrund der Teuerung keine reale Kaufkraftsteigerung erhalten, sie aber dennoch wegen des progressiven Tarifverlaufs höhere Steuern bezahlen müssen.

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Kanton Luzern: Steuergesetzrevision 2020 schlägt zwei Fliegen auf einen Streich

Die Steuergesetzrevision 2020 überführt die neuen Vorgaben des Bundes, allen voran das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, in kantonales Recht. Gleichzeitig ist die Vorlage ein Teil der Gegenfinanzierung der Aufgaben- und Finanzreform 2018. Nach den Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011 präsentiert der Kanton Luzern die Steuergesetzrevision 2020.

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Verordnung über den AIA in Steuersachen – Übergangsbestimmung aufgehoben

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 beschlossen, die Übergangsbestimmung betreffend den Begriff „Teilnehmende Staaten“ in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen per 1. Januar 2019 aufzuheben. Damit wird eine internationale Vorgabe umgesetzt Ein teilnehmender Staat ist nach der Definition des Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) ein Staat, mit dem ein AIA-Abkommen besteht. Gegenüber nicht teilnehmenden Staaten haben die Finanzinstitute erhöhte Sorgfaltspflichten.

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CODE_n CONTEST Gewinner: Start-up Airfox mit Blockchain-Finanz-App

Ob einfache Bareinzahlungen, Mikrokredite und internationale Überweisungen - ein Bankkonto ist die Voraussetzung für viele wichtige Finanzdienstleistungen. Die Android-App des Start-ups Airfox aus Boston ermöglicht Menschen überall auf der Welt, die keinen oder einen eingeschränkten Zugang zu Kreditinstituten haben, diese unkompliziert per Smartphone in Anspruch nehmen zu können.

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Der Weg zur finanziellen Freiheit: Jeder kann es schaffen

Freiheit, das ist einer der wichtigsten Werte für viele überhaupt. Frei sein von Personen, materiellen Dingen, Normen - oder finanziell unabhängig sein. Letzteres ist für vieles die Grundlage der ultimativen Unabhängigkeit. Keine Schulden mehr zu haben, eine Millionen Euro auf dem Konto, komplett frei über sein Geld entscheiden zu können, finanzielle Absicherung - für jeden kann der Begriff „finanzielle Freiheit” dabei etwas anderes bedeuten.

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland - Änderungsprotokoll tritt in Kraft

Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Lettland auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist am 3. September 2018 in Kraft getreten. Es wird ab dem 1. Januar 2019 wirksam. Das Abkommen wurde mit der Bestimmung über den steuerlichen Informationsaustausch auf Ersuchen ergänzt und in mehreren anderen Punkten angepasst.

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