Steuererklärung für nicht mehr erwerbstätige Rentner und IV-Bezüger
Mittels eines parlamentarischen Vorstosses wird der Regierungsrat aufgefordert, Art. 129ff im Steuergesetz anzupassen. Die Pflicht zur jährlichen Einreichung einer Steuererklärung für nicht erwerbstätige Bezüger einer AHV- oder IV-Rente, welche nicht über ein gewisses Bruttovermögen verfügen, soll aufgehoben werden.
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