FL: Automatischer Informationsaustausch (AIA) mit weiteren Partnerstaaten

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. September den Bericht und Antrag betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) verabschiedet.

Die Regierung schlägt dem Landtag einen weiteren massgeblichen Ausbau der Liste der Partnerstaaten für einen AIA ab dem Jahr 2020 mit Bezug auf Meldedaten ab dem 1. Januar 2019 vor. Darunter befinden sich Panama, Hongkong (China), die Vereinigten Arabischen Emirate und der G20-Staat Türkei.

Die Umsetzung des AIA auf der Basis des von der OECD entwickelten internationalen Meldestandards ist Teil der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie. Mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt der AIA über ein eigenes Abkommen. Der erste Austausch unter dem AIA-Abkommen mit der EU vom 28. Oktober 2015 ist im September 2017 erfolgt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU wird der AIA über das MCAA umgesetzt. Diese Vereinbarung stützt sich auf das von Liechtenstein ratifizierte multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK) und beruht, genau wie das AIA-Abkommen mit der EU, auf dem internationalen Meldestandard der OECD.

Der Landtag hat in den letzten drei Jahren der Aktivierung des AIA mit insgesamt 88 Partnerstaaten zugestimmt. Die gegenständliche Vorlage sieht einen Ausbau des AIA um 20 Partner mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2020 für die Meldeperiode 2019 vor. Mit dieser Erweiterung wird sich die Zahl der liechtensteinischen AIA-Partner auf 108 Jurisdiktionen belaufen. Liechtenstein kommt damit seiner internationalen Verpflichtung nach, den AIA mit allen geeigneten und interessierten Partnern einzuführen.

 

Quelle: Fürstentum Liechtenstein
Titelbild: stifos – shutterstock.com

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