Der Bundesrat will das Hypothekar- und Kreditverbot von PostFinance aufheben

An seiner Sitzung vom 5. September 2018 hat der Bundesrat eine Aussprache zur Weiterentwicklung von PostFinance geführt. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Postorganisationsgesetzes auszuarbeiten.

PostFinance soll es erlaubt werden, auch Hypotheken und Kredite anzubieten.

Im Einklang mit dieser strategischen Ausrichtung soll PostFinance die zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Inlandbanken primär durch den Aufbau von Eigenkapital und ohne staatliche Absicherung bereitstellen. Diese Anforderungen werden voraussichtlich per 1. Januar 2019 in Kraft treten.

PostFinance AG ist mit knapp 3 Millionen Kunden und einem Kundenvermögen von rund 120 Milliarden Franken eines der grössten Finanzinstitute der Schweiz. Aufgrund ihrer starken Stellung im inländischen Einlagegeschäft und im Zahlungsverkehr gehört sie zu den systemrelevanten Banken. Ausserdem nimmt sie den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im Bereich des Zahlungsverkehrs wahr. PostFinance ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG, welche ihrerseits zu 100% im Eigentum der schweizerischen Eidgenossenschaft steht.

Gemäss Postorganisationsgesetz darf PostFinance keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Daher hält PostFinance einen hohen Anteil ihres Vermögens in festverzinslichen Wertpapieren (Obligationen). Das «Zinsdifferenzgeschäft» – d.h. die Marge zwischen den Zinsen auf Vermögensanlagen und Kundengeldern – bildet den zentralen Ertragspfeiler von PostFinance. Aufgrund der seit 2008 anhaltenden Tiefzinsphase und des eingeschränkten Geschäftsmodells ist absehbar, dass das Betriebsergebnis von PostFinance bis 2021 trotz Gegenmassnahmen deutlich zurückgehen wird. Dadurch vermindern sich sowohl der Unternehmenswert als auch die Fähigkeit von PostFinance, Eigenkapital aufzubauen oder Dividenden auszuschütten. Die Finanzierung der Grundversorgung wird erschwert. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Erwartungen des Bundesrats in den strategischen Zielen für die Post.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 mit verschiedenen Optionen zur Weiterentwicklung von PostFinance befasst. Er ist zum Schluss gekommen, dass ohne Zugang zum inländischen Kredit- und Hypothekarmarkt für PostFinance langfristig kein erfolgversprechendes Geschäftsmodell möglich ist. Nach Auffassung des Bundesrates ist der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt auch aus Konsumentensicht zu begrüssen, weil er zu einer Belebung des Wettbewerbs führt. Der Bundesrat erkennt darin kein zusätzliches Risiko für die Finanzmarktstabilität, da der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt in kleinen Schritten über mehrere Jahre hinweg erfolgen wird.

Um das zusätzlich notwendige Eigenkapital zu beschaffen und um die Beteiligungsrisiken des Bundes zu reduzieren, spricht sich der Bundesrat für eine Öffnung des Aktionariats von PostFinance aus. Mit einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell sieht der Bundesrat dafür gute Voraussetzungen. Wie im geltenden Postorganisationsgesetz vorgesehen, soll die schweizerische Post – und damit indirekt der Bund – Mehrheitsaktionär von PostFinance bleiben. Um die im Postgesetz geregelte Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in der heutigen Form zu gewährleisten, muss PostFinance Teil des Postkonzerns bleiben. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität zwischen staatlich beherrschten und privaten Akteuren im Kredit- und Hypothekarmarkt gebührende Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Postorganisationsgesetzes auszuarbeiten. Das Kredit- und Hypothekarverbot soll aufgehoben werden.

Erhöhte Kapitalanforderungen

Der Bundesrat hat im Weiteren eine Aussprache zur Bereitstellung der künftigen Too-big-to-fail-Kapitalanforderungen geführt. Die voraussichtlich per 1. Januar 2019 in Kraft tretende Revisionsvorlage zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) sieht erhöhte Kapitalanforderungen vor für eine allfällige Sanierung und Abwicklung (gone concern-Kapital) der systemrelevanten Inlandbanken (PostFinance, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank).

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass das gone concern-Kapital bei PostFinance primär über den Aufbau von Eigenkapital (CET1) erfolgen soll. Im Vordergrund stehen das Einbehalten von Gewinnen, ergänzende Kapitalleistungen des Postkonzerns sowie der spätere Mittelzufluss im Rahmen der Öffnung des Aktionariats. Erst in zweiter Linie soll der Aufbau über verlustabsorbierendes Fremdkapital erfolgen. Mit dieser Lösung gibt der Bundesrat einem eigenverantwortlichen Kapitalaufbau durch PostFinance gegenüber einer staatlichen Absicherung den Vorzug.

 

Quelle: Der Bundesrat
Artikelbild: Symbolbild © Martin Good- shutterstock.com

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