Verordnung über den AIA in Steuersachen – Übergangsbestimmung aufgehoben
von Agentur belmedia GmbH News Steuern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 beschlossen, die Übergangsbestimmung betreffend den Begriff „Teilnehmende Staaten“ in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen per 1. Januar 2019 aufzuheben. Damit wird eine internationale Vorgabe umgesetzt Ein teilnehmender Staat ist nach der Definition des Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) ein Staat, mit dem ein AIA-Abkommen besteht. Gegenüber nicht teilnehmenden Staaten haben die Finanzinstitute erhöhte Sorgfaltspflichten.
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