Basel-Stadt: Kantonale Steuer soll vom Lohn abgezogen werden
von Dr. iur. Bernhard Madörin Finanzen
In unserem Bericht vom 25. März 2014 informierten wir Sie über tiefgreifende Änderungen im schweizerischen Steuerrecht. Damals erläuterten wir die geplanten Änderungen im Bereich der Quellensteuer und nahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens dazu Stellung. Ein zentrales Element im schweizerischen Recht soll nun jedoch, zumindest im Kanton Basel-Stadt, nicht länger Geltung haben: „Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, die die Steuern nicht grundsätzlich vom Lohn abziehen, sondern ihren Bürgern vertrauen und diesen die Bezahlung ihrer Steuern selber überlassen.“
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