Dr. iur. Bernhard Madörin

Ungetreue Geschäftsführung: Neuer, strafbegründender Eigentumsbegriff

Das Basler Strafgericht hat im Rahmen seiner Rechtsprechung zur ungetreuen Geschäftsführung den Eigentumsbegriff in problematischer Weise erweitert. Neben dem „herkömmlichen“ Eigentum, Miteigentum und Gesamteigentum wird jetzt auch zwischen wirtschaftlichem und juristischem Eigentum differenziert. Vermögensdelikte können dabei auch gegenüber dem wirtschaftlichen Eigentümer begangen werden, auch wenn ihm juristisch das Vermögen gar nicht gehört. Die ungetreue Geschäftsführung ist in diesem Zusammenhang ein besonders heikler Straftatbestand. Der ist in Art. 158 Abs. 1 StGB wie folgt geregelt:

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Die Exportrisikogarantie – kompakt erklärt

In diesem Bericht sollen die Grundlagen der Exportrisikogarantien des Bundes vorgestellt werden. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV versichert Exportgeschäfte von Schweizer Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische Risiken. Diese Versicherung ist eine Institution des Bundes und bietet Versicherungen und Garantien für den gesamten Ablauf eines Exportgeschäftes an. Die Versicherungen, welche angeboten werden, decken verschiedene Risiken ab. Dabei kann eine Fabrikationsrisikoversicherung angeboten werden, eine Lieferantenkreditversicherung, eine Käuferkreditversicherung, eine Refinanzierungsgarantie oder eine Akkreditivbestätigungsversicherung. Die Palette der Angebote ist sehr gross.

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Kreisschreiben Nr. 40 ist verfassungswidrig

Mit diesem Bericht möchten wir Sie über die Rechtsprechung im Bereich der Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalerträge (Verrechnungssteuer) informieren. Es betrifft die Einkommenssteuer natürlicher Personen. Bisher war es so, dass in der Steuerdeklaration deklarierte Wertschriftenerträge durch die Wertschriftenabteilung der Steuerverwaltung geprüft wurden und allfällige Differenzen mit dem Steuerpflichtigen besprochen wurden. Dazu gab es Anfragen von der Steuerverwaltung und Ergänzungen vom Steuerpflichtigen. Das Ziel war eine gerechte Besteuerung unter Mitwirkung des Steuerpflichtigen und der Mitwirkung der Steuerverwaltung.

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Die Wirtschaftsprüfung als Pflichtkonsum

Als Unternehmerschaft hat man viele Aufgaben und eine davon ist, sich mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auseinanderzusetzen. KMUs mit bis zu zehn Mitarbeitern können auf eine gesetzliche Wirtschaftsprüfung verzichten. Diese Möglichkeit steht dem Unternehmen seit ein paar Jahren offen, was dazu geführt hat, dass heute Unternehmen in dieser Grössenordnung in der Regel keine Revisionsstelle mehr haben.

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