Steuern

Proffix Px5: Neue ERP-Funktionen für effizientes KMU-Management

In der heute veröffentlichten Proffix Px5 Version 2024.Q4 zeigt sich die Zugehörigkeit der ERP-Software zur europäischen Softwaregruppe Forterro durch ein dezentes Refreshing. Neu integriert und automatisiert die führende ERP-Software für Schweizer KMU die Abläufe für Spesenabrechnungen, Abschreibungen sowie wiederkehrende Prozesse und berücksichtigt das neue Zusatzabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Doppelbesteuerung von Grenzgängern. Zudem ist die Lösung auf die Teilrevision von Mehrwertsteuergesetz und Mehrwertsteuerverordnung sowie auf Echtzeitzahlungen (Instant Payment) vorbereitet. Nach dem Zusammenschluss mit der Forterro Gruppe im August 2023 und einem Rebranding im Verlauf dieses Jahres wurde das neue Erscheinungsbild mit kombiniertem Schriftzug und Pfeilsymbol nun auch in das Design von Proffix Px5 integriert. Gleichzeitig verfügt die neue Version über verschiedene Neuerungen, welche die Prozesse im Zahlungsverkehr und im Finanzwesen dank durchgängigem Workflow automatisieren und beschleunigen.

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Flexible Postlösungen: Filialen mit Partnern bringen den Service zu den Kunden

Die Post wird in Zukunft weiterhin da sein, wo ihre Kundinnen und Kunden sind. Die Post investiert dort, wo sie gebraucht wird und den grössten Nutzen für ihre Kundschaft bietet. Darum passt sie das Filialnetz entsprechend an. So stellt die Post die Grundversorgung auch in Zukunft sicher, ohne einen Rappen Steuergeld zu beanspruchen. Insgesamt strebt die Post einen ausgewogenen Mix an Zugangspunkten an: aus eigenbetriebenen Filialen, den Filialen mit Partner sowie weiteren Zugangspunkten. Gerade die Zusammenarbeit mit unseren Partnern hat sich gut bewährt. Schweizweit gibt es über 1200 Postfilialen mit Partner. Wir geben Antwort auf die fünf wichtigsten Fragen.

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LUKB auf Erfolgskurs: Konzerngewinn und ambitionierte Wachstumsziele für 2025

Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) weist nach neun Monaten des Jahres 2024 einen Konzerngewinn von 216.0 Millionen Franken aus. Damit übertrifft sie das Vergleichsresultat aus dem Vorjahr um 18.0 Millionen Franken bzw. 9.1 %. Für das ganze Geschäftsjahr 2024 rechnet die LUKB mit einem Konzerngewinn „am obersten Rand“ der im Juni 2024 auf 270 bis 285 Millionen Franken erhöhten Gewinnprognose.

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Akara Diversity PK: Erfolgreiches Halbjahr 2024 und bevorstehende Kapitalerhöhung

Der Akara Diversity PK blickt auf ein sehr erfolgreiches erstes Halbjahr 2024 zurück. Per 30. Juni 2024 erzielte der Fonds eine Anlagerendite von 2.12%. Diese setzt sich aus einer erfreulichen Cashflow-Rendite von 1.49% und einer Wertänderungsrendite von 0.63% zusammen. Seit der Lancierung 2016 konnte der Fonds eine kumulierte Überperformance von 7.88% im Vergleich zum KGAST Immo-Index Gemischt verzeichnen. Das Portfolio wächst weiter und erreichte per Halbjahr 2024 mit 158 Liegenschaften einen Immobilienwert von rund CHF 2.8 Mrd.

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Globale Rentensysteme im Vergleich: Wie gross sind die Lücken?

Der UBS International Pension Gap Index vom Chief Investment Office von UBS Global Wealth Management analysiert den obligatorischen Teil von 25 Rentensystemen weltweit und konzentriert sich auf die Leistungen, die Arbeitnehmende erwarten können, sowie auf die zusätzlichen benötigten Ersparnisse, um einen gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Insbesondere vergleicht die Studie Rentensysteme basierend auf dem für eine fiktive Person erforderlichen Sparaufwand. Dieser misst sich am Anteil des aktuellen Nachsteuereinkommens, den eine weibliche Angestellte jedes Jahr ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ruhestand unter der Annahme, dass sie keine Ersparnisse hat, sparen muss.

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Zürich senkt Gewinnsteuersatz: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht genug

Der Kantonsrat hat den zweiten Schritt der Steuervorlage 17 verabschiedet und plant, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 7 auf 6 Prozent zu senken. Dieser Schritt ist von grosser Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Zürich, kommt jedoch leider sehr spät. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich unterstützt die Vorlage ohne Vorbehalte. Seit langem setzt sich der KGV für eine mutigere Steuerpolitik in Zürich ein, verbunden mit einer signifikanten Reduktion des Gewinnsteuersatzes. Der heute vom Kantonsrat beschlossene zweite Schritt der Steuervorlage 17 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der KGV ist erleichtert darüber. Letztendlich geht es dabei darum, dass der Kanton Zürich im Wettbewerb um die Attraktivität für Unternehmen nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät. Die Steuerbelastung für Zürcher Unternehmen bleibt nach wie vor viel zu hoch.

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Luzerner Kantonalbank steigert Konzern-Gewinn um 13.1 % im 1. Halbjahr 2024

Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) weist für das erste Halbjahr 2024 einen Konzerngewinn von 144.7 Millionen Franken aus. Dies entspricht einer Steigerung um 16.8 Millionen Franken bzw. 13.1 % gegenüber der Vorjahresperiode. Die LUKB bestätigt das im Juni 2024 erhöhte Ziel für den Jahres-Konzerngewinn 2024 in der Höhe von 270 bis 285 Millionen Franken. „Unsere Bank ist für das Jahr 2024 hervorragend auf Kurs“, bewertet CEO Daniel Salzmann den Zwischenabschluss der LUKB. „Wir verzeichnen ein breit abgestütztes Ertragswachstum – sowohl im Zinsengeschäft als auch im Kommissionsgeschäft. Gleichzeitig gelingt es uns, unsere Kostendisziplin hochzuhalten. Unsere Strategie zur Verbreiterung unserer Ertragsstruktur trägt Früchte“, so das Zwischenfazit von LUKB-CEO Daniel Salzmann nach den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres. Er ergänzt: „Wir sind gut vorbereitet auf mögliche Leitzinssenkungen im zweiten Halbjahr 2024 und können das im Juni dieses Jahres erhöhte Ziel für den Jahres-Konzerngewinn 2024 von 270 bis 285 Millionen Franken bestätigen. Mit diesen Zahlen sind wir sehr gut unterwegs, um unsere strategischen Finanzziele bis 2025 zu erreichen.“

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Weniger Steuerbelastung für forschungsintensive Unternehmen

Dank der innovationsfreundlichen Ausgestaltung des Schweizer Steuersystems ist die Steuerbelastung für forschungsintensive Unternehmen tiefer als im Schweizer Mittel. Bei einer durchschnittlichen Forschungsintensität reduziert sich die effektive Steuerbelastung im Schweizer Schnitt von 13.5 auf 12.1 Prozent, bei einer sehr hohen Forschungsintensität auf 9.0 Prozent. Besonders Hochsteuerkantone können ihre Standortattraktivität für forschungsintensive Unternehmen durch die umfassende Nutzung der international konformen FuE-Instrumente deutlich verbessern. Die für innovationsintensive Unternehmen steuerlich attraktivsten Kantone liegen in der Zentral- und Ostschweiz.

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Abgangsentschädigungen und Steuern in der Schweiz

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist immer ein heikles Thema, da kann eine Abgangsentschädigung zumindest ein schönes Trostpflaster sein. In der Schweiz ist gemäss Obligationenrecht Art. 339b eine Abgangsentschädigung zwingend, wenn das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren beendet wird. Die Höhe der Entschädigung kann durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt werden, muss aber mindestens zwei Monatslöhne betragen. Ansonsten ist sie vom Richter nach seinem Ermessen festzusetzen, darf aber den Betrag von acht Monatslöhnen nicht überschreiten. Zu unterscheiden von diesen Entschädigungen gemäss Obligationenrecht sind Abfindungen, welche im Rahmen von Sozialplänen ausbezahlt werden. Seit dem 1. Januar 2014 sind Firmen mit mehr als 250 Angestellten verpflichtet, bei einer Massenentlassung einen Sozialplan zu erstellen. Als Massenentlassung gilt, wenn Firmen beabsichtigen, innert 30 Tagen mindestens 30 Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.

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Ausländischen Arbeitgeber in der Schweiz beibehalten – geht das?

Bei unserer täglichen Arbeit betreuen wir oftmals Kunden, welche aus beruflichen Gründen in die Schweiz umgezogen sind. Dabei kommt es vor, dass deren Partner mit in die Schweiz zieht und für den „alten“ Arbeitgeber im Heimatland tätig bleiben möchte. Mit der heutigen Technik von Remote Work und vielen Berufsfeldern, bei welchen ein vor Ort sein nicht mehr notwendig ist, kann dies relativ leicht umgesetzt werden und die Arbeitgeber sind allenfalls froh, keinen Mitarbeiter zu verlieren. Doch aus der Sicht eines Steuerberaters, können möglicherweise Komplikationen auftreten, die wir Ihnen gerne mit möglichen Lösungen aufzeigen möchten:

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Kryptowährungen versteuern: Das sieht das Steuerrecht in der Schweiz vor

Kryptowährungen sind kaum zu bremsen, sie erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und die rasante Entwicklung geht weiter. Auch in der Schweiz haben Bitcoin & Co längst Einzug in den Alltag gehalten. Viele Privatpersonen und Unternehmen investierten bereits einen Teil ihres Vermögens in Kryptowährungen oder planen eine Anlage. Für Anleger und Trader in der Schweiz ist aber nicht nur interessant, wo Kryptowährungen kaufen, sicher, günstig und unkompliziert möglich ist, sondern auch, wie potenzielle Gewinne aus dem Kryptotrading steuerlich berücksichtigt werden müssen.

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Publireportagen

Steuervorlagen als Gesamtkonzept zur Sicherung der Standortattraktivität

Der internationale Wettbewerb, vor allem gegen kleinere und erfolgreiche Volkswirtschaften, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Er führt dazu, dass die Schweiz grosse Anstrengungen unternehmen muss, damit sie ihre Standortattraktivität wahren kann. Für die Schweiz stehen sämtliche Investitionen in die Wirtschaft zur Erhaltung von Arbeitsplätzen im Fokus.

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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 24. September 2021 die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern. Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.

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Kanton Luzern: Steuersoftware erhält neues Design

Die Steuersoftware für natürliche Personen erhält 2021 ein neues Design. Die Anwendung ist einfach bedienbar und dank geschickter Benutzerführung lässt sich die Steuererklärung speditiv erledigen. Deklaration und Veranlagung lassen sich besser vergleichen und neu wird der eSteuerauszug (eWertschriftenverzeichnis) unterstützt. Gegen 200'000 Nutzer und Nutzerinnen können sich auf eine moderne Software freuen.

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