Liechtenstein: Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz
Gemäss der Covid-19-Verordnung müssen Arbeitgeber die Arbeitsumgebung durch Abstands- und Hygienemassnahmen so gestalten, dass eine Ansteckung extrem unwahrscheinlich ist. Dabei ersetzen Tests die Abstands- und Hygienemassnahmen nicht. In den letzten Tagen hat sich die Zahl der Quarantäneanordnungen aufgrund von engen Kontakten im Arbeitsumfeld vervielfacht. Daher hat das Amt für Gesundheit über die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer sowie über die Wirtschaftskammer Liechtenstein die Arbeitgeber über die wichtigsten Punkte dazu informiert.
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