Immobilienpreise: Wie funktioniert die Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Ein geliebter Verwandter ist gestorben und hat Ihnen im Nachlass ein Haus in der Schweiz vermacht? In diesem Fall steht Ihnen vermutlich der Kopf nicht unbedingt nach Steuerrecht und anderen bürokratischen Fragen. Doch leider gibt es einige Dinge zu bedenken, wenn Sie der Erbe einer Schweizer Immobilie sind.

Immobilienpreise, Steuern und andere Details auf dem Immobilienmarkt können bereits bei avisierten Käufern und Verkäufern leicht für Verwirrung sorgen. Und auch Erben sind von dieser Informationsflut leider nicht ausgenommen. Damit Sie nicht den Kopf verlieren, geben wir Ihnen in diesem Leitfaden wichtige Hinweise und Wissenswertes über die Erbschaftssteuer in der Schweiz an die Hand.

Das Steuerjahr und wichtige Steuerebenen generell

Um sich mit den Steuern eines Landes zu befassen, müssen wir uns zunächst einmal anschauen, von wann bis wann das Steuerjahr in dem jeweiligen Land berechnet wird. Denn dies kann ganz unterschiedlich sein. In der Schweiz bezieht sich das Steuerjahr auf das uns bekannte Kalenderjahr. Das Schweizer Steuerjahr für natürliche Personen läuft also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bei der für uns in diesem Artikel interessanten Erbschaftssteuer (sowie auch bei den meisten anderen Steuern) beträgt die Abgabefrist in der Regel 30 Tage ab der Veranlagung der jeweiligen Steuer durch die Steuerverwaltung bzw. in bestimmten Fällen nach dem Steuertatbestand. Aufgrund der Autonomie der verschiedenen Gemeinden und Kantone empfiehlt es sich jedoch, die Fristen im Einzelfall zu prüfen. Das System der Einkommens- und Vermögenssteuer umfasst drei Versteuerungsebenen:

Das föderale Steuersystem, das für alle Steuerpflichtigen gleich ist. Auf Bundesebene gibt es keine Vermögenssteuer. Hierzu kommen spezifische Steuersysteme in jedem der 26 Kantone. Alle Kantone erheben dabei direkte Steuern auf das Einkommen und das Nettovermögen. Hinzu kommen ausserdem noch die Gemeindesteuern in allen Schweizer Gemeinden. Die kommunalen Einkommens- und Vermögenssteuern werden in der Regel durch kantonale Gesetze geregelt.

Was ist autonom geregelt und was zentralisiert?

Die kantonalen und eidgenössischen Steuergesetze zur Einkommens- und Vermögenssteuer wurden 1995 harmonisiert. Die Kantone und Gemeinden sind jedoch bei der Festlegung ihrer eigenen Steuersätze nach wie vor autonom und verfügen über einen begrenzten Ermessensspielraum bei der Auslegung der oben genannten harmonisierten Steuergesetze. Dies führt in der Realität zu erheblichen Unterschieden in der effektiven Steuerbelastung.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es zwei unterschiedliche Arten der Erbschaftssteuer: Die Erbnachlasssteuer und die Erbanfallsteuer. Erstere bezieht sich direkt auf den Nachlass. Hierbei werden weder persönliche noch familiäre Beziehungen oder Verhältnisse berücksichtigt. Die Erbanfallsteuer hingegen bezieht sich auf den erworbenen Erbteil eines Erben und berücksichtigt somit auch die persönlichen Verhältnisse dieser Person. Dies kann jedoch ebenfalls noch einmal pro Kanton oder Gemeinde abweichen. Tatsächlich wird die Erbnachlasssteuer nur noch in den Kantonen Graubünden und Solothurn erhoben.

Immobilienpreise und Erbschaftssteuer, wie wird das Haus steuerlich bewertet?

Die geerbten Schweizer Immobilien werden innerhalb des Kantons besteuert, in welchem sie stehen. Hierbei gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Erblasser, desto niedriger ist auch die Besteuerung. Doch auch der Wert der Immobilie macht einen Unterschied. Sie sollten sich also im Falle eines Erbes immer über die aktuellen Immobilienpreise der Region informieren. Für den Wert der Immobilie gilt dann eine sogenannte Steuerprogression bei der Erbschaftssteuer. Dies bedeutet kurz gesagt: Je höher der Wert der Immobilie, desto höher auch die Besteuerung. Dabei wird jedoch nur das investierte Kapital in die Immobilie besteuert, evtl. Hypothekenschulden werden abgezogen.

Wenn Sie in der Schweiz geerbt haben

Wenn Sie Erbe einer Schweizer Immobilie sind, lohnt es sich einen Profi zu Rate zu ziehen, um die Frage zu klären, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten. Denn diese Frage kann in unterschiedlichen Kantonen und Gemeinden zu ganz unterschiedlichen Antworten führen. Generell gilt natürlich, dass Sie das Erbe nur dann annehmen sollten, wenn es gewinnbringend für Sie ist. Bei einer zu hohen Steuerlast kann dies schnell nicht mehr der Fall sein. Informieren Sie sich sorgsam über alle Details Ihres Erbes, bevor Sie es antreten. Schauen Sie sich den Zustand des Hauses an, erfragen Sie eventuelle offene Zahlungen und Hypotheken und wägen Sie gründlich ab.

 

Titelbild: Monster Ztudio – shutterstock.com

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