Lernen von Katar für europäische Migrantenkrise?

In diesem März wurden für Zuwanderer in Katar zwei Stellungsnahmen zum Thema Arbeitsrecht und deren Bedingungen verfasst. Ein juristisches Gutachten, geschrieben von Prof. Christian Favre aus der Universität Lausanne und ein Rapport der dreiseitigen ILO-Aufsichtskommission in Katar. Beide Gutachten weisen deutliche positive Entwicklungen auf, welche der verhältnismässig kleine Golfstaat in nicht einmal drei Jahren für das Arbeitsrecht und die Lebensqualität der Zuwanderer in die Wege geleitet hat. Sie zeigen auch, dass diese Anstrengungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden müssen. Sie könnten auch Ideen liefern, wie die europäische Migrantenkrise bewältigt werden kann.

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Wie attraktiv ist der Standort Schweiz für Unternehmen?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Viele Unternehmer stellen sich die Frage, wie attraktiv der Standort Schweiz ist. Die Löhne sind im Vergleich zu Nachbarländern teilweise sehr hoch, sodass sich vermeintlich auch die Produktionskosten erhöhen. Doch lohnt sich eine Verlegung des Betriebes oder ist es von Vorteil, im Land zu bleiben? Die Stundenlöhne sind nur ein Faktor bei der Wahl des Standortes. Entscheidend sind auch die Rahmenbedingungen, welche in der Schweiz sehr günstig sind. Dies betrifft sowohl die politischen wie auch die wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie zeichnen sich durch eine grosse Stabilität aus und auch das klare Rechtssystem ist für Unternehmen vorteilhaft.

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Bedeutet der Mindestlohn das Ende der Sozialpartnerschaft?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Debatte um den Mindestlohn reisst nicht ab. Gegner und Befürworter fahren weiterhin ihre Argumente wie schwere Geschütze auf, und sie werden es bis zum Tag der Abstimmung im Mai tun - wenn nicht sogar darüber hinaus. Die einen fürchten den Zusammenbruch der Schweizer Wirtschaft, die anderen fordern eine gerechte Entlohnung für die arbeitende Bevölkerung und sehen im Mindestlohn den richtigen Ansatz für einen erforderlichen Strukturwandel in schwächelnden Bereichen. Viele Gegner auf der Arbeitgeberseite pochen vor allem darauf, dass die "bewährte Sozialpartnerschaft" durch den Mindestlohn in Höhe von 22 Franken untergraben bzw. zu Grunde gerichtet würde. Dem widerspricht Daniel Oesch, seines Zeichens Professor am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Lausanne, in einem ausführlichen Aufsatz energisch. Oder, um genau zu sein: Er widerspricht nicht, er erklärt die viel beschworene, starke Sozialpartnerschaft zu einem Mythos, der mit der Realität im Lande nichts zu tun habe, sondern allenfalls die halbe Wirklichkeit abbilde.

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Die grössten Missverständnisse im Arbeitsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Sobald Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Arbeitnehmende beschäftigen, sind Sie in beinahe täglichem Kontakt mit dem Arbeitsrecht und seinen Tücken. Um die geläufigsten Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen, möchten wir mit diesem Bericht einige Missverständnisse, denen wir in der Praxis immer wieder begegnen, richtigstellen: 1. Wir schliessen mit unseren Arbeitnehmern befristete Dreimonatsverträge und verlängern diese dann jeweils, so müssen wir nie kündigen. Solche „Kettenarbeitsverträge“ sind nur in Ausnahme fällen zulässig. Unzulässig sind sie dann, wenn es für die jeweils befristeten Arbeitseinsätze keinen sachlichen Grund gibt oder dadurch gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmenden vereitelt werden sollen, wie zum Beispiel der Kündigungsschutz. In diesem Fall würde ein Gericht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes uminterpretieren.

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Das Märchen vom Freelancer

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Bei unserer Revisionstätigkeit stossen wir ab und zu auf Situationen, in denen ein Unternehmen jemanden für seine Arbeitstätigkeit bezahlt, aber keine Sozialversicherungen abrechnet. Auf unsere Nachfrage erfahren wir dann jeweils, das sei schon korrekt, weil es sich um einen Freelancer handelt. Leider verstecken sich hinter dem vermeintlich so vorteilhaften Freelancer erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Im Folgenden haben wir deshalb die wichtigsten Fakten dazu zusammengestellt.

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Die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im nachfolgenden Text möchten wir Sie auf die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht aufklären. 1. Aufgelaufene Überstunden können jederzeit durch Ferientage kompensiert werden. Geleistete Überstunden, also Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen, sind abzugelten, wenn sie vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden (unabhängig davon ob sie notwendig waren oder nicht) sowie die Überstunden, welche nicht ausdrücklich angeordnet wurden, sofern sie notwendig waren oder vom Arbeitnehmer nach Treu und Glauben als notwendig betrachtet werden durften. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden widerspruchslos entgegennimmt.

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