Das Märchen vom Freelancer

Bei unserer Revisionstätigkeit stossen wir ab und zu auf Situationen, in denen ein Unternehmen jemanden für seine Arbeitstätigkeit bezahlt, aber keine Sozialversicherungen abrechnet. Auf unsere Nachfrage erfahren wir dann jeweils, das sei schon korrekt, weil es sich um einen Freelancer handelt.

Leider verstecken sich hinter dem vermeintlich so vorteilhaften Freelancer erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Im Folgenden haben wir deshalb die wichtigsten Fakten dazu zusammengestellt.

Was ist ein Freelancer?

Im Volksmund ist ein Freelancer ein freier Mitarbeiter, der als formell selbstständig Erwerbender auf eigene Rechnung in einem Betrieb mitarbeitet und dort faktisch die Rolle eines Angestellten einnimmt. Statt Lohn erhält er ein Honorar. Zu den vermeintlichen Vorteilen gehören einerseits die hohe Flexibilität, da das Arbeitsrecht inklusive Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungspflichten nicht gilt, anderseits spart der Einsatzbetrieb die Sozialversicherungsbeiträge, da sich der Freelancer selber darum kümmern sollte. So weit jedenfalls das Märchen vom Freelancer. Doch die Realität ist ganz anders.

Wie sind Freelancer rechtlich geregelt?

Im rechtlichen Sinn gibt es den Freelancer nicht. Es wird nur unterschieden zwischen unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Unselbstständig ist die Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, das heisst im Betrieb und unter der Weisungsbefugnis und Verantwortung des Arbeitgebers. Dafür entrichtet der Arbeitgeber einen Lohn, kümmert sich um alle Sozial- und Personalversicherungen und erstellt einen Lohnausweis.

Der selbstständig Erwerbende hingegen führt seinen eigenen Betrieb, trägt das unternehmerische Risiko und kümmert sich selbst um seine Sozialversicherungen. Statt eines Lohnausweises erstellt er eine Jahresrechnung und ermittelt so seinen Gewinn.

Der Personalverleih als zusätzliche Komplikation

Gerade in der Informatikbranche werden häufig Personen beschäftigt, um sie längerfristig bei einem Kunden einzusetzen und organisatorisch in den Einsatzbetrieb einzugliedern. Dieser sogenannte Personalverleih ist bewilligungspflichtig und Personalverleiher müssen für die Bewilligung eine Kaution von mindestens CHF 50’000 hinterlegen (dies gilt auch, wenn nur eigene, regulär angestellte Mitarbeitende verliehen werden).

Grundsätzlich schliessen sich selbstständiger Erwerb und Personalverleih gegenseitig aus. Falls also Freelancer beschäftigt und weiter verleihen werden, kommen zu den obigen Risiken noch Verstösse gegen die Regeln des Personalverleihs hinzu, die über den Entzug der Bewilligung bis zu Bussen gegen den Einsatzbetrieb (d.h. Ihren Kunden) reichen. Als einzigen legalen Ausweg müsste der Freelancer eine eigene GmbH gründen, sich selber anstellen und ebenfalls eine Bewilligung zum Personalverleih erhalten. Zumindest aufgrund der Kautionspflicht ist das nicht praktikabel, und es führt auch hier kein Weg an einer korrekten Anstellung vorbei.

Wie kann ich mich absichern?

Angesichts der genannten rechtlichen und finanziellen Risiken gilt es, die Beschäftigung von Scheinselbstständigen unbedingt zu vermeiden. Prüfen Sie am besten systematisch, ob Sie in Ihrem Unternehmen problematische Konstellationen haben, und klären Sie die Anerkennung als Selbstständige in je dem Einzelfall ab. Hierzu stellen die zuständigen AHV-Ausgleichskassen Selbstständigkeitsbescheinigungen aus, die Sie von Ihrem Auftragnehmer unbedingt vor Beginn der Tätigkeit einfordern sollten. Ein Handelsregistereintrag oder eine eigene MWST-Nummer sind gute Hinweise auf echte Selbstständigkeit, vermögen jedoch die Bestätigung der AHV nicht zu ersetzen.

Achtung: Die Bestätigung der AHV belegt nur, dass die Person im Grundsatz selbstständig tätig ist und selber AHV-Beiträge abrechnet. Trotzdem kann der Einsatz bei Ihnen immer noch unselbstständig sein, wenn durch den Umfang, die Dauer oder die organisatorische Eingliederung in Ihren Betrieb eine zu grosse Abhängigkeit entsteht. In solchen Fällen empfehlen wir, den konkreten Einzelfall bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse vorzulegen und eine verbindliche Beurteilung einzuholen.

Dieser Bericht vermag nur einen allgemeinen Überblick über die komplexe Welt der Sozialversicherungen zu geben, der eine vertiefte Analyse des Einzelfalls nicht ersetzen kann. Falls Sie in Ihrem Betrieb Handlungsbedarf sehen oder weitere Fragen zur Thematik haben, stehen Ihnen die Spezialisten der artax Fide Consult AG gerne zur Verfügung.

Artikel von: artax Fide Consult AG / Mitglied von Morison International / www.artax.ch

 

Oberstes Bild: Freelancer ist ein formell selbstständig Erwerbender (Bild: © cirquedesprit – Fotolia.com)

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Mehr zu Dr. iur. Bernhard Madörin

Seit 2000 ist Dr. iur. Madörin Partner und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der artax Fide Consult AG. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer hat er als Steuer- und Treuhandexperte die Gesamtverantwortung für die Bereiche Steuern, Recht und Unternehmungsberatung inne und kann heute auf rund 30 Jahre Berufserfahrung als Treuhänder und selbständiger Unternehmer zurückblicken.

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