Am 28. September 2018 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), ehemals Steuervorlage 17.
Im Vorfeld hatten die beiden Parlamentskammern National- und Ständerat ihre Differenzen ausgeräumt und eine endgültige Einigung erzielt. STAF wird am 19. Mai 2019 zur Abstimmung unterbreitet.
Ab diesem Jahr können die steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung im TaxMe-Online mit BE-Login elektronisch freigeben und Belege direkt während des Ausfüllens hochladen.
Diese Vereinfachungen sind Teil der Strategie „Mehr Effizienz bei begrenzten Ressourcen“, mit der die Steuerverwaltung des Kantons Bern in den kommenden Jahren die Möglichkeiten der Digitalisierung im E-Government-Bereich noch stärker nutzen will.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt der von der Regierung unterbreiteten Steuergesetzrevision 2020 mit grosser Mehrheit zu. Bei einzelnen Massnahmen beantragt sie jedoch Korrekturen.
Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) die Steuergesetzrevision 2020 vorberaten. In der Botschaft werden für verschiedene kantonale Steuerarten Umsetzungs- und zusätzliche Begleitmassnahmen vorgeschlagen.
Viele Arbeitnehmer machen sich vergleichsweise wenige Gedanken darüber, wie ihr Gehalt am Monatsende den Weg auf das eigene Konto findet. Hinter jeder Überweisung steckt jedoch ein teilweise durchaus komplexes Procedere, welches weit über das Grundwissen rund um „Brutto“ und „Netto“ hinausgeht.
Während in kleineren Betrieben Gehalt bzw. Lohn oft noch vom Geschäftsführer überwiesen wird, gestaltet sich der entsprechende Ablauf in grossen Firmen schon schwieriger.
Der Schweizerische Städteverband spricht sich für die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) aus. Die Vorlage entspricht seinen Forderungen zwar nicht vollumfänglich. Nach einer Gesamtabwägung sowie insbesondere aufgrund der Bedeutung und der hohen Dringlichkeit der Vorlage überwiegen für den Vorstand des Städteverbands die Argumente zugunsten der STAF klar.
Zuvor hatte bereits die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) beschlossen, die STAF zu unterstützen.
Die Robotisierung gefährdet keine Steuereinnahmen und soll vorerst auch nicht speziell besteuert werden. Zu diesem Fazit gelangt der Bericht zu einer Prospektivstudie, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 gutgeheissen hat.
Der Bericht „Eine Prospektivstudie über die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen“ kommt zum Schluss, dass die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft zurzeit keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und die Löhne in der Schweiz hat.
Die Schweiz gilt immer noch als attraktiver Steuerstandort. Dabei haben sich vor allem im Bereich der mittleren und höheren Einkommen (drittes Quartil) einige Abgabennachteile entwickelt, welche im Extremfall zu einer Steuerbelastung von rund 50% führen können.
Zuerst werden Sozialabgaben analysiert, welche keine Sozialabgaben mehr sind, da ihnen keine Gegenleistung gegenübersteht, womit diese Beträge voraussetzungslos geschuldet sind und damit eine reine Steuer bilden. Dann werden spezifische Steuerarten und Steuerfaktoren beurteilt, welche im Vergleich zum Ausland aussergewöhnlich sind.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Pakistan ist am 29. November 2018 in Kraft getreten. Es ersetzt das bestehende Abkommen zwischen den beiden Staaten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2019 angewendet.
Die Schweiz und Pakistan haben das neue DBA am 21. März 2017 in Islamabad unterzeichnet.
In gut der Hälfte der Kantone ist die Steuerbelastung im Vergleich zum letzten Referenzjahr gesunken. Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden rund ein Viertel ihres Ressourcenpotenzials durch Steuern aus. An den kantonalen Unterschieden hat sich insgesamt wenig verändert.
Das zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Steuerausschöpfungsindex 2019. Er gibt an, in welchem Ausmass die Steuerpflichtigen durch Steuern der Kantone und Gemeinden im Durchschnitt belastet werden.