WRK: STAF ist eine wichtige Wende in der Steuerpolitik der Schweiz

Nach Ansicht der Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) eine angemessene und ausgewogene Antwort auf die neuen internationalen Anforderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung.

Diese Lösung entspricht den Bedürfnissen der öffentlichen Hand und erlaubt die Bewahrung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Dank dem sozialen Teil der Vorlage kann zudem eine Zusatzfinanzierung für die AHV gesichert werden, die sich mit grossen demografischen Herausforderungen konfrontiert sieht.

Das STAF markiert eine wichtige Wende in der Steuerpolitik der Schweiz. Durch die Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften werden alle Unternehmen vor der Steuerbehörde gleichgestellt, womit die neuen internationalen Anforderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung erfüllt werden. Ebenso schafft die Reform einen stabilen und klaren Rechtsrahmen und damit die unverzichtbaren Voraussetzungen für eine Konsolidierung unserer Wirtschaft und des Arbeitsmarkts. Die Besteuerung, die mit diesem Gesetz eingeführt wird, bleibt wettbewerbsfähig, ohne übertrieben zu sein, und ermöglicht es, Standortverlagerungen zu vermeiden.

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Das Parlament korrigierte die exzessiven Elemente der USR III, die 2017 an der Urne verworfen wurde. Die STAF-Vorlage ist eine ausgewogene Reform. Sie entspricht den Erwartungen der Kantone und Gemeinden, die vom Bund erhebliche Ausgleichszahlungen erhalten werden. Die Steuerhoheit der Kantone bleibt gewahrt und nach den Prognosen des Bundes kann mittel- bis langfristig mit stabilen Steuereinnahmen gerechnet werden. Neben der wirtschaftlichen Dynamik und Attraktivität stärkt die Reform durch die zusätzlichen Mittel für die AHV zudem die Solidarität zwischen den Generationen.

Seit 2014 reichen die Einzahlungen in die AHV nicht mehr aus, um die Renten zu bezahlen. 2018 verzeichnete die AHV ein Defizit von über einer Milliarde Franken. Mit den vorgesehenen Beiträgen von Unternehmen, Versicherten und Bund werden pro Jahr zwei Milliarden Franken zusätzlich in die AHV fliessen, so dass unsere Renten im kommenden Jahrzehnt gesichert werden können.

Die Westschweiz, die besonders stark auf Innovation ausgerichtet ist, wird dank den neuen Bestimmungen zur Förderung der Forschung und Entwicklung noch attraktiver werden. Gewinne aus Erfindungen können von den Kantonen über die Patentbox ermässigt besteuert werden. Die Ausgestaltung der Patentbox ist jedoch ebenso wie die Entlastung bei der Dividendenbesteuerung beschränkt.

Die Mitgliedskantone der WRK unterstützen diese Reform ausdrücklich. Ihrer Ansicht nach ist sie gerecht, ausgewogen und von wesentlicher Bedeutung für den wirtschaftlichen Wohlstand und die soziale Solidarität. Sie stärkt die Stellung der KMU, gewährleistet aber auch die Attraktivität der Schweiz für grosse Konzerne. Die wirtschaftliche Dynamik, die Innovationsfähigkeit und die unternehmerische Stärke der Westschweiz – des zweitgrössten Wirtschaftszentrums des Landes – erfordern einen steuerlichen Rahmen, der sowohl wettbewerbsfähig ist als auch den internationalen Anforderungen entspricht.

Aus all diesen Gründen ruft die WRK Sie auf, dem STAF am kommenden 19. Mai zuzustimmen.

 

Quelle: Westschweizer Regierungskonferenz
Titelbild: Steve Allen – shutterstock.com

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