Kanton Luzern: Kommission beantragt Korrekturen zur Steuergesetzrevision 2020

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt der von der Regierung unterbreiteten Steuergesetzrevision 2020 mit grosser Mehrheit zu. Bei einzelnen Massnahmen beantragt sie jedoch Korrekturen.

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) die Steuergesetzrevision 2020 vorberaten. In der Botschaft werden für verschiedene kantonale Steuerarten Umsetzungs- und zusätzliche Begleitmassnahmen vorgeschlagen.

Die Steuergesetzrevision 2020 ist zudem Teil der Gegenfinanzierung der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18). Weiter werden damit die neuen Vorgaben des Bundes ins kantonale Recht überführt, insbesondere das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Sollte ein Referendum zum STAF zustande kommen, findet am 19. Mai 2019 eine Volksabstimmung über diese Vorlage statt.

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Kommission gehen einzelne Massnahmen zu weit

Für die bürgerlichen Parteien der Kommission gehen einzelne Massnahmen der Regierung zur Steuergesetzrevision 2020 zu weit. Die WAK hat daher bei der Beratung der Vorlage Anträge zuhanden des Kantonsrates beschlossen. Auch die Planungs- und Finanzkommission (PFK) hat mit einem Mitbericht zuhanden der WAK dieselben Anträge eingereicht. Folgende Anträge wurden beschlossen:

• Keine Erhöhung des Gewinnsteuersatzes: Die Regierung schlägt vor, den Gewinnsteuersatz der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften von 1,5 Prozent auf 1,6 Prozent des Reingewinns zu erhöhen. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat hingegen die Beibehaltung von 1,5 Prozent.

• Vermögenssteuern: Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung der Vermögenssteuer auf 1,0 Promille fand bei der WAK keine Unterstützung. Die Kommission beantragt eine Vermögenssteuer von 0,875 Promille, mit einer zeitlichen Befristung auf vier Jahre. Danach soll der Vermögenssteuertarif wieder auf die 0,75 Promille gesenkt werden. Die Befristung ist aus Sicht einer grossen Mehrheit der Kommission verantwortbar.

Im Weiteren soll die maximale Gesamtbelastung der Vermögenssteuern aus Sicht der WAK bei 3,5 Promille liegen – und nicht bei 4 Promille gemäss Regierungsvorschlag. Nach vier Jahren soll auch hier wieder der heutige Stand von 3 Promille gelten.

• Erhöhung steuerfreie Beträge Reinvermögen: Die von der Regierung vorgeschlagene Verdoppelung der Freibeträge geht der Kommission zu weit. Die WAK beantragt dem Kantonsrat lediglich eine Erhöhung der Freibeträge um 25 Prozent (125’000 Franken für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige, 62’500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen, 12’500 Franken für jedes abzugsberechtigte Kind).

Für eine Kommissionsminderheit sind die Anträge aus finanzpolitischer Sicht nicht tragbar. Da die Botschaften AFR 18 und Steuergesetzrevision 2020 voneinander abhängig sind, ist ein Teil der Kommission der Auffassung, dass die beiden Vorlagen in der zweiten Lesung zusammen behandelt werden müssen.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Januar-Session des Kantonsrates behandelt.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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