Steuern

Abgangsentschädigungen und Steuern in der Schweiz

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist immer ein heikles Thema, da kann eine Abgangsentschädigung zumindest ein schönes Trostpflaster sein. In der Schweiz ist gemäss Obligationenrecht Art. 339b eine Abgangsentschädigung zwingend, wenn das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren beendet wird. Die Höhe der Entschädigung kann durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt werden, muss aber mindestens zwei Monatslöhne betragen. Ansonsten ist sie vom Richter nach seinem Ermessen festzusetzen, darf aber den Betrag von acht Monatslöhnen nicht überschreiten. Zu unterscheiden von diesen Entschädigungen gemäss Obligationenrecht sind Abfindungen, welche im Rahmen von Sozialplänen ausbezahlt werden. Seit dem 1. Januar 2014 sind Firmen mit mehr als 250 Angestellten verpflichtet, bei einer Massenentlassung einen Sozialplan zu erstellen. Als Massenentlassung gilt, wenn Firmen beabsichtigen, innert 30 Tagen mindestens 30 Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.

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Ausländischen Arbeitgeber in der Schweiz beibehalten – geht das?

Bei unserer täglichen Arbeit betreuen wir oftmals Kunden, welche aus beruflichen Gründen in die Schweiz umgezogen sind. Dabei kommt es vor, dass deren Partner mit in die Schweiz zieht und für den „alten“ Arbeitgeber im Heimatland tätig bleiben möchte. Mit der heutigen Technik von Remote Work und vielen Berufsfeldern, bei welchen ein vor Ort sein nicht mehr notwendig ist, kann dies relativ leicht umgesetzt werden und die Arbeitgeber sind allenfalls froh, keinen Mitarbeiter zu verlieren. Doch aus der Sicht eines Steuerberaters, können möglicherweise Komplikationen auftreten, die wir Ihnen gerne mit möglichen Lösungen aufzeigen möchten:

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Kryptowährungen versteuern: Das sieht das Steuerrecht in der Schweiz vor

Kryptowährungen sind kaum zu bremsen, sie erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit und die rasante Entwicklung geht weiter. Auch in der Schweiz haben Bitcoin & Co längst Einzug in den Alltag gehalten. Viele Privatpersonen und Unternehmen investierten bereits einen Teil ihres Vermögens in Kryptowährungen oder planen eine Anlage. Für Anleger und Trader in der Schweiz ist aber nicht nur interessant, wo Kryptowährungen kaufen, sicher, günstig und unkompliziert möglich ist, sondern auch, wie potenzielle Gewinne aus dem Kryptotrading steuerlich berücksichtigt werden müssen.

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Steuervorlagen als Gesamtkonzept zur Sicherung der Standortattraktivität

Der internationale Wettbewerb, vor allem gegen kleinere und erfolgreiche Volkswirtschaften, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Er führt dazu, dass die Schweiz grosse Anstrengungen unternehmen muss, damit sie ihre Standortattraktivität wahren kann. Für die Schweiz stehen sämtliche Investitionen in die Wirtschaft zur Erhaltung von Arbeitsplätzen im Fokus.

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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 24. September 2021 die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern. Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.

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Kanton Luzern: Steuersoftware erhält neues Design

Die Steuersoftware für natürliche Personen erhält 2021 ein neues Design. Die Anwendung ist einfach bedienbar und dank geschickter Benutzerführung lässt sich die Steuererklärung speditiv erledigen. Deklaration und Veranlagung lassen sich besser vergleichen und neu wird der eSteuerauszug (eWertschriftenverzeichnis) unterstützt. Gegen 200'000 Nutzer und Nutzerinnen können sich auf eine moderne Software freuen.

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Putz- und Reinigungsdienste in der Schweiz – Tipps für die Standortwahl

Die Schweiz ist als Unternehmensstandort für hohe Qualitätsansprüche bekannt. Gründe für den Standort Schweiz gibt es viele. Die meisten Leser und Leserinnen werden in diesem Zusammenhang vermutlich an steuerliche Gründe denken. Es ist aber weit mehr zu berücksichtigen, wenn man sich die Schweiz als Standort aussuchen möchte. Hier gibt es sehr unterschiedliche Punkte zu beachten. Ohne Zweifel spielt auch die in der Schweiz übliche Steuerpolitik eine grosse Rolle.

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