Neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung vom Bundesrat verabschiedet
von Agentur belmedia Organisation
Nach langen Diskussionen und Anpassungen hat man hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung den Kompromiss des Kompromisses geboren. Das Ergebnis ist so gut wie schlecht. Aus Sicht des Verbandes Angestellte Schweiz bietet die neue Regelung Chancen, aber auch Stolpersteine. Schätzungsweise arbeitet heute jede sechste Person nach dem Vertrauensarbeitszeitmodell. Das ist mit dem Gesetz nur bedingt vereinbar, welches zwingend eine Erfassung der Arbeitszeit vorschreibt. In bestimmten Branchen (so zum Beispiel im Dienstleistungssektor) drohte ein Auseinanderdriften von Gesetz und Realität. Dies manifestierte sich in einem Kontrollnotstand. Die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung wurde von den Arbeitsinspektoraten zum Beispiel bei den Metzgereien, aber fast nie bei den Banken durchgesetzt.
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