Ruhiges Handelsregister im August

Es ist schon fast Tradition, dass die Handelsregistereintragungen im August Pause haben. Hier sind jeweils Jahrestiefstwerte zu verzeichnen, sowohl was Neueintragungen als auch was Löschungen betrifft. Das bestätigt auch der August 2016 wieder, so das Wirtschafts- und Firmendatenverzeichnis HELP.CH. Zieht man den Vergleich zu den August-Monaten seit 2010 heran, zeigt sich der diesjährige August aber vergleichsweise rege. Die Löschungen waren dagegen auch bei diesem Massstab recht gering.

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In der Schweiz sind Firmengründungen auf Rekordniveau

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Schweizer Wirtschaft boomt und zeigt Trends einer Hochkonjunktur, das zeigen neueste Zahlen, die die Handelszeitung vor kurzem veröffentlichte. Demnach sind im Vergleich zum Vorjahr in den ersten sechs Monaten um 3,4 % weniger Konkurse eröffnet worden. Zeitgleich ergab die Zahl der Firmengründungen einen neuen Rekordstand. Konkurse gingen deutlich zurück Im ersten Halbjahr wurden 2231 Firmen, die mit Überschuldung zu kämpfen hatten, liquidiert. Dieser Wert lag über fünf % unter der Vorjahreszahl im gleichen Zeitraum. Die Konkurse wegen Organisationsmängel nahmen immerhin um knapp 23 % ab, womit sich auch ein Ende der Handelsregisterleichen abzeichnet, die endlich daraus entfernt werden. Man kann davon ausgehen, dass sich diese Form der Konkurse nun auf einem tieferen Niveau einpendeln. Das teilte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform anlässlich der Präsentation der Halbjahresbilanz mit.

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Die Merkmale einer Kollektivgesellschaft und ihre Gründungsvoraussetzungen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform im schweizerischen Gesellschaftsrecht, die sich insbesondere für mehrere natürliche Personen eignet, die sich zwecks Führung eines nach kaufmännischer Art geführten Unternehmens zusammengeschlossen haben. Vor allem kleinere Firmen wählen diese Rechtsform, sofern mehrere Personen in die Unternehmensführung involviert sind, beispielsweise Handwerks- und Gastronomiebetriebe sowie Anwaltskanzleien. Rechtsgrundlagen und Rechtsnatur einer Kollektivgesellschaft Die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, für die im schweizerischen Gesellschaftsrecht auch das Synonym Rechtsgemeinschaft verwendet wird und deren Rechtsgrundlagen in Art. 552 bis 593 Obligationsrecht (OR) normiert sind. Obwohl die Kollektivgesellschaft keine juristische Person ist, ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig. Das bedeutet, dass die Kollektivgesellschaft Verpflichtungen eingehen, Rechte erwerben und vor Gericht klagen beziehungsweise verklagt werden kann. Darüber hinaus haftet die Kollektivgesellschaft auch für Schäden aus unerlaubter Handlung, wenn diese durch die Gesellschafter in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht worden sind. Der Zweck der Gründung einer Kollektivgesellschaft ist auf ein kleineres, auf Dauer ausgerichtetes und stark personenbezogenes Unternehmen ausgerichtet. Insoweit eignet sich die Kollektivgesellschaft für den Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben möchten und insbesondere eine flexible Regelung ihrer unternehmerischen Belange in einem Gesellschaftsvertrag favorisieren.

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Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der GmbH in der Schweiz und ihre Gründungsvoraussetzungen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In den vergangenen Jahren ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in der Schweiz immer populärer geworden und hat zahlenmässig gegenüber der Aktiengesellschaft (AG) stark aufgeholt. Neben haftungsrechtlichen Fragen ist die GmbH auch aufgrund der zu leistenden Mindesteinlage eine interessante Alternative zur AG. Die Rechtsgrundlagen einer GmbH sind in den Artikeln 772 bis 827 des Obligationsrechts (OR) festgehalten. Darüber hinaus gelten weitere, im Obligationsrecht normierte Bestimmungen über die Geschäftsfirmen, über das Handelsregister und die kaufmännische Buchführung sowie die Bestimmungen des Fusionsgesetzes. Durch eine umfassende Revision des GmbH-Rechts seit dem 1. Januar 2008 wurde die Gründung einer GmbH vereinfacht und an die Regelungen der Aktiengesellschaft angepasst, was ihre Popularität nachhaltig stärkte.

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Der Weg zum eigenen Unternehmen: Die Einzelfirma in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Knapp die Hälfte aller in der Schweiz ansässigen Unternehmen hat die Einzelfirma als unternehmerische Rechtsform gewählt. Nicht nur in der Schweiz ist die Einzelfirma eine Möglichkeit, um als Einmannbetrieb den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Diese Entscheidung wird erleichtert durch die vergleichsweise einfachen Gründungsvoraussetzungen, die dadurch bedingt sind, dass die Einzelfirma keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Wie bei anderen Rechtsformen auch ist die Gründung einer Einzelfirma mit Vor- und Nachteilen verbunden.

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