Wunderliche Wünsche von Beschäftigten

Ist von professioneller Betriebsausstattung die Rede, denkt man zuallererst an Maschinen, Werkzeuge, Büromaterial, Möbel und viele andere Dinge, die einen produktiven Arbeitsalltag überhaupt erst ermöglichen. Die Bestellungen für die Betriebsausstattung der einzelnen Unternehmensbereiche werden meistens von der entsprechenden Fachabteilung begutachtet und ausgelöst. Oftmals wird dazu die fachliche Meinung der Vorgesetzten eingeholt, und schon geht die Bestellung bei nachgewiesener Erfordernis auf die Reise.

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Büroausstattung nicht unterschätzen!

Für viele unserer geneigten Leser wird „Arbeitsplatz“ mit „Schreibtisch“ gleichzusetzen sein. Doch während kein Schreiner oder Schmied auf einer völlig chaotischen Werkbank arbeiten könnte oder wollte, wird die maximale Entropie auf dem Bürotisch oft geradezu kultiviert. Wo anfangs jede Menge Platz zum Arbeiten war, häufen sich jetzt Unmengen technischer Geräte, Akten stapeln sich links und rechts, die geliebten Familienbilder verstecken sich irgendwo hinter dem Monitor und ebenso im Irgendwo liegt wohl auch noch das Butterbrot von gestern.

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Bürokrankheit Mausarm: so beugen Sie vor

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Arme eines durchschnittlichen Arbeitnehmers müssen heutzutage keine Höchstleistungen mehr vollbringen. Dennoch sind sie oft von Beschwerden heimgesucht. Schon seit Jahren warnen Orthopäden und Physiotherapeuten vor den Langzeitfolgen von mangelnder Ergonomie und Fehlhaltungen am Schreibtisch. Der sogenannte Mausarm oder Mausellenbogen gehört mittlerweile zu den Volksleiden. Immer häufiger führt er schon bei jungen Menschen zu Krankmeldungen oder sogar zur Berufsunfähigkeit. Doch wo entstehen die Schmerzen, und was lässt sich dagegen tun? An Empfehlungen für das richtige Sitzen und Arbeiten am PC mangelt es nicht. Nahezu jeder Schreibtischarbeiter weiss zumindest theoretisch, worauf es dabei ankommt. Trotzdem hapert es allenthalben bei der Umsetzung. Denn die richtige Hardware ist nicht alles: Ein ergonomisch eingerichteter und ausgestatteter Schreibtisch ermöglicht zwar das körperschonende Sitzen und Arbeiten, aber selbst perfekte Ergonomie kann schädliche Bewegungsmuster und falsche Gewohnheiten nicht verhindern. Hierbei ist der Mensch gefragt – und das bedeutet sowohl mehr Aufklärung und Schulung von Seiten des Arbeitgebers als auch eine höhere Eigenverantwortung der Beschäftigten.

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Wie Sie Ihre Mitarbeiter während des Umzugs Ihres Unternehmens bei Laune halten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Sie wagen den entscheidenden Schritt und siedeln sich mit Ihrem Unternehmen in einer ganz neuen Region an? Dann sind Ihre Mitarbeiter ab sofort gefordert und unter Umständen sogar aufgerufen, Ihren Wohnort zu wechseln und sich in der neuen Region einzufinden. Sie sind in einem solchen Fall gut beraten, neben allen organisatorischen Fragen, die Ihren gewerblichen Umzug betreffen, auch Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern nachzukommen. Nur dann gewährleisten Sie, dass sich Ihre Angestellten in der neuen Umgebung zu Hause fühlen. Es liegt auf der Hand, dass die Belastung, der Ihre Mitarbeiter ausgesetzt sind, steigt, sobald der Umzug der Firma auch mit einem privaten Umzug in Verbindung steht. In diesem Film ist ihr organisatorisches Geschick besonders vonnöten.

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Das rechte Licht steigert die Arbeitsqualität

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre gehört unbestritten eine geeignete Beleuchtung. Dabei geht es nicht nur um die grundlegende Notwendigkeit, die Arbeitsmittel und die Umgebung erkennen zu können. Die Beleuchtung an einem Arbeitsplatz ist ganz erheblich für die Stimmung und das Wohlbefinden der Mitarbeiter mitverantwortlich. Die wichtigste Lichtquelle ist nach wie vor das Tageslicht. Dieses ist sogar – solange es keine wichtigen Gründe dagegen gibt – eine Voraussetzung, um einen Arbeitsplatz einrichten zu dürfen. In den Sommermonaten ist Tageslicht auch im Übermass verfügbar. Doch spätestens ab Mitte Oktober werden die Tage kürzer und dunkler, so dass verstärkt mit künstlichem Licht nachgeholfen werden muss.

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So machen Sie Ihren Schreibtisch zur Inspirationsquelle

Gerade wenn Sie zuhause arbeiten oder am Wochenende ein paar Extraschichten einschieben müssen, sollte Ihr Schreibtisch ein inspirierender Ort sein, an dem Sie gerne Zeit verbringen. Selbstverständlich zählen zunächst rein funktionale Kriterien: ein ergonomisches, höhenverstellbares Design, eine sorgfältige Abstimmung von Sitzmöbel und Tisch, augenschonende Lichtverhältnisse und der richtige Standplatz innerhalb der Wohnung.

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Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Wann droht eine Abmahnung oder Kündigung?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Privates Internetsurfen während der Arbeitszeit, lästern über den Chef oder Stehlen von Büromaterial. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen?

Internetnutzung für private Zwecke

Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.

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Büroräume werden Wohlfühlräume: Schnelle Tipps für eine motivierende Arbeitsumgebung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Immer häufiger sind es nicht allein Gehälter und Boni-Systeme, die Arbeitnehmer in Umfragen als ausschlaggebend für ihre Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber nennen. Die Gestaltung der unmittelbaren Arbeitsumgebung, aber auch der Pausen- und Meetingräume, spielt eine entscheidende und dabei doch oft ignorierte Rolle für die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen und der Entscheidung für einen Wechsel in eine neue Firma. Schliesslich verbringt ein Angestellter in Vollzeit durchschnittlich 1’650 Stunden pro Jahr an seinem Arbeitsplatz. Je angenehmer das räumliche Umfeld und je inspirierender seine ästhetische Gestaltung, desto nachweislich höher auch die Qualität der dort umgesetzten Projekte und Aufgaben. Natürlich ist es am günstigsten, schon bei der Neueinrichtug eines Büros die entsprechenden Parameter zu berücksichtigen. Aber auch eine nachträgliche Investition in ansprechende und ergonomische Büroräume wirkt sich langfristig positiv aus. Dabei sind die erforderlichen Anpassungen nicht immer kostenaufwendig, ihre Notwendigkeit wird nur oft unterschätzt – wie die folgenden Veränderungsvorschläge zeigen.

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Wie sollten Sie sich am Arbeitsplatz verhalten? – Einige Dinge gehen gar nicht!

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Darf man auf der Arbeit über seinen Chef lästern oder Druckerpapier aus dem Büro mit nach Hause nehmen? Am besten verkneift man sich das, denn dieses Verhalten entspricht sicher nicht den Regeln, nach denen man sich am Arbeitsplatz richten sollte, und kann dazu führen, dass man eine Kündigung erhält oder zumindest abgemahnt wird. Wie sieht es mit dem Surfen im Internet auf dem Arbeitsrechner oder dem Telefonieren mit dem Telefon, das vom Arbeitgeber gestellt wird, oder dem eigenen Smartphone während der Arbeitszeit aus? Auch andere Dinge sollte man sich lieber verkneifen, wenn man an seinem Arbeitsplatz hängt. Internetnutzung für private Zwecke Es ist wirklich sehr verlockend, während der Arbeit an seinem Arbeitsplatz schnell mal seine privaten E-Mails zu checken, die neuesten Nachrichten auf Facebook zu lesen oder die Börsenkurse zu verfolgen. Dabei kann es sich aber um eine Verletzung der Regeln des Unternehmens handeln, bei dem man angestellt ist. Einerseits werden beim Surfen Arbeitsgeräte, die dem Betrieb gehören, zweckentfremdet und andererseits wird auch Arbeitszeit nicht dazu genutzt, die vertragsgemässen Arbeiten zu erledigen. In vielen Unternehmen gibt es deshalb Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema, die den privaten Umgang mit Computern regeln sollen. Das kann von einem generellen Verbot bis zu einer zeitlich meist eingeschränkten Erlaubnis der privaten Internetnutzung gehen. Eine Überwachung des Verhaltens des Mitarbeiters ist allerdings nur dann gestattet, wenn dem Arbeitgeber konkrete Hinweise für ein Fehlverhalten vorliegen.

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