04 März 2015

Vorsicht Trojaner!

Im Newsbloggers-Blog wie auch auf zahlreichen Seiten im Internet finden sich Informationen über als sogenannte Trojaner bezeichnete Computerprogramme. Mit diesen Schadprogrammen können Unbefugte vom Benutzer unbemerkt auf dessen Computer zugreifen und beispielsweise Daten ausspähen, die Funktionalität von Netzwerken beeinträchtigen oder sogar die komplette Kontrolle über den Computer übernehmen.

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Auch Sterne können lügen

Kundenbewertungen von Produkten oder Dienstleistungen, sein es nun Elektrogeräte, Bücher, Hotels oder Versandapotheken sind ein wichtiges Marketinginstrument. Doch kann man diesen Rankings trauen oder sind sie manipuliert, um bestimmte Erzeugnisse ganz vorn in den Ranglisten zu positionieren? Experten gehen davon aus, dass ungefähr ein Viertel aller Produktbewertungen auf die eine oder andere Weise manipuliert wurde. Worauf sollte man achten, wenn man sich an den Rezensionen orientieren will, ohne von falschen Versprechungen getäuscht zu werden.

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Wie gewinnen Content-Anbieter Vertrauen bei ihrer Zielgruppe?

Für erfolgreiches Content-Marketing braucht es vor allem eine langfristige Strategie zur Vertrauensbildung zwischen Unternehmen und Kunden. Entsprechend wichtig sind Informationen über die Einflussfaktoren, die den Vertrauensbildungsprozess der Zielgruppe bestimmen. Einigen davon kann man vermutlich nicht gerecht werden, andere lassen sich durch Änderungen der eigenen Kommunikationsstrategie optimieren.

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Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Wann droht eine Abmahnung oder Kündigung?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Privates Internetsurfen während der Arbeitszeit, lästern über den Chef oder Stehlen von Büromaterial. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen?

Internetnutzung für private Zwecke

Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.

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