Keine mehrheitsfähige Lösung bei Altersvorsorge

Der Nationalrat hat verschiedene Massnahmen für die Reform der Altersvorsorge 2020 beschlossen – allerdings bieten diese keine mehrheitsfähige Lösung. Ursprünglich war eine Zusatzfinanzierung geplant, doch davon sind nur 0.6 Mehrwertsteuerprozentpunkte übrig geblieben. Dies genügt jedoch nicht. Schon bald würde so der beschlossene Mechanismus für eine Rentenalter von 67 zur Anwendung kommen. Man will offenbar die AHV aushungern, um dann Rentenalter 67 einführen zu können. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus. Die heute bisher beschlossenen Massnahmen des Nationalrats zur Altersvorsorge sind besorgniserregend: Rentenalter 65 der Frauen ohne sozialen Ausgleich, Kürzungen bei den Witwenrenten, Abschaffung der Kinderrenten, Interventionsmechanismus mit Rentenalter 67 und eine absolut ungenügende Finanzierung der AHV mit 0.6 Mehrwertsteuer-Prozentpunkten. Dazu kommt ein in letzter Minute eingebrachtes neues Kompensationsmodell in der beruflichen Vorsorge für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes, dessen Auswirkungen und Finanzierung unklar sind.

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Unia: Ablehnung der Vorschläge zur Altersvorsorge

Unter der Finanzierung der Altersvorsorge müssten vor allem Frauen und junge Menschen leiden. Doch die rechtsbürgerliche Mehrheit im Nationalrat fordert ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Alle, die heute arbeiten, müssten deutlich länger arbeiten und auch mehr bezahlen. Dies ist nicht tollerierbar, so Unia. Entgegen jeglicher Vernunft wollen SVP und FDP das Rentenalter 67 für alle durchdrücken. Bei einer Unterdeckung des AHV-Fonds würde automatisch und ohne Volksabstimmung das Rentenalter erhöht. Damit dieser Fall möglichst rasch eintrifft, will die Nationalrats-Mehrheit die Mehrwertsteuer nur um 0,6 statt wie vom Ständerat beschlossen um 1 Prozent erhöhen. Dies führt zu einer bewussten Unterfinanzierung der Altersvorsorge. Eine solche Gesetzesvorlage wird die Unia mit aller Kraft bekämpfen.

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Wie sichere ich mir ein finanziell sorgenfreies Alter?

Egal, ob dereinst die Rente oder das Kapital bezogen wird, eine frühzeitige Beratung und eine detaillierte Finanzplanung zahlen sich aus. Denn beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile: Die Rente bietet mehr Sicherheit und Planbarkeit, der Kapitalbezug mehr Individualität und Flexibilität. Der Kapitalbezug ist im Gegensatz zur Rente steuerlich privilegiert, und ein allfälliges Restvermögen geht in die Erbmasse über. Die Rente garantiert dafür ein fixes Einkommen bis ans Lebensende. Was die bessere Lösung ist, entscheidet sich im Einzelfall – eine generelle Regel dazu gibt es nicht. Eine frühzeitige Planung ist daher unabdingbar, damit der richtige Entscheid auf einem soliden Fundament gefällt werden kann. Dieser Prozess sollte spätestens mit 50 bis 55 Jahren beginnen.

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Wirtschaft will Renten sichern statt ausbauen

Zum Auftakt der Beratungen der nationalrätlichen Kommission erneuert die Wirtschaft ihre Forderung nach einer raschen Reform der Altersvorsorge. Das Ziel der drei Dachverbände: die Sicherung des heutigen Rentenniveaus. Wo immer weniger Erwerbstätigen immer mehr Rentner gegenüberstehen - die Zahl der Rentner erhöht sich von aktuell 1,5 Millionen auf rund 3 Millionen im Jahr 2045 -, ist eine für Wirtschaft und Gesellschaft finanziell tragbare Reform des Rentensystems unerlässlich.

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Schweiz hat viertbestes Altersvorsorgesystem der Welt

In einem aktuellen Ranking von 25 ausgesuchten Ländern verbessert sich die Schweiz bei der Altversvorsorge auf Platz 4. Damit liegt sie gleichauf mit Schweden und vor Finnland. Spitzenreiter bleibt Dänemark, gefolgt von Australien und den Niederlanden. Deutschland kommt auf Rang 12. Die Schlusslichter des Rankings bilden Indien, Südkorea und Japan. Zu diesem Ergebnis kommt der heute veröffentlichte Melbourne Mercer Global Pension Index 2015, der vom Beratungsunternehmen Mercer bereits zum siebten Mal in Kooperation mit dem Australian Centre for Financial Studies erstellt wurde.

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BVG-Vorbezug: Neue Einschränkungen für Hauskäufer

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Für Häuserbauer und Wohnungskäufer in der Schweiz ist der Juni 2014 ein schwarzer Monat. Erst vor wenigen Tagen haben die Banken ihre Selbstverpflichtung in Bezug auf Hypotheken revidiert, für Immobiliendarlehen werden in sehr absehbarer Zeit strengere Vergabekriterien gelten. Jetzt will der Bundesrat auch die vorzeitige Entnahme von BVG-Geldern zum Erwerb von Wohneigentum verbieten. Bei der Entscheidung der Banken ging es vor allem darum, eine Überhitzung des Immobilienmarktes zu vermeiden. Der Bundesrat will mit seinem Schritt dagegen das System für Ergänzungsleistungen respektive die sozialen Sicherungssysteme entlasten. Durch die Umsetzung der Bundesrats-Direktive würden vor allem jüngere Hauskäufer und Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen auf der Verliererseite stehen.

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