Lockdown 2.0: Nach dem erneuten Verschärfen der Massnahmen zum Eindämmen der Corona-Pandemie ist ein grosser Teil der Büromitarbeiter bereits wieder im Home Office – falls sie nach Ende des ersten Lockdowns überhaupt an ihren regulären Arbeitsplatz zurückgekehrt waren.
Dies hat die Entwicklung des mobilen Arbeitens in den Unternehmen massgeblich beschleunigt.
Damit Roboter in Zukunft mehr können als einfache Automaten, müssen sie nicht nur über eine eigene Denkleistung verfügen.
Die künstliche Intelligenz muss um Fähigkeiten einer physischen künstlichen Intelligenz, PAI, erweitert werden, postulieren Empa-Forscher. Dies werde das Feld der Robotik und die Beziehungen zwischen Mensch und Maschine neu definieren.
Ab dem 01.01.2021 wird das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung, zusammen mit den darauf basierenden Verordnungsänderungen in Kraft treten.
Wir haben die sich ergebenden Änderungen/Konsequenzen hier für Sie zusammengestellt.
Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus stark betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen.
Sie können weiterhin Corona-Erwerbsersatz beanspruchen: Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet.
Der US-Dollar legte im frühen Handel zu, auch die Futures für den US-Aktienmarkt zeigten sich positiv.
Dagegen notieren die Futures für die europäischen Aktienmärkte negativ. Öl tendierte stärker, die Renditen tiefer. Die stärkste Reaktion zeigte sich im US-Dollar, der so stark zulegte wie zuletzt im Juni.
Die Finanzmärkte haben eine harte Woche hinter sich und eine noch härtere vor sich. Das heisst nicht, dass die Kurse weiter fallen werden, aber die Unsicherheit und damit die Kursschwankungen werden gross bleiben.
Die letzte Woche liess Erinnerungen an den März aufkommen, als sich die Anleger panikartig von ihren Aktien trennten und der Dow Jones Industrials Index an einem Tag mehr als 10% einbüsste.
2020 könnte als „Jahr des Kleinraumbüros“ bezeichnet werden. Die COVID-19-Pandemie hat einen internationalen Trend hin zur Arbeit zuhause eingeleitet. Parallel dazu steht uns ein ständig wachsendes Fernbildungsangebot zur Verfügung – nicht zuletzt deswegen, weil viele Universitäten einen Grossteil ihrer Lehrveranstaltungen in die Wohnzimmer der Teilnehmenden verlagert haben.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das neue e-Learning-Angebot für Ihre Karriere nutzen können und die Arbeit sowie das Studium im Homeoffice am besten miteinander vereinbaren.
Nahezu jede Handelsbranche hat durch den E-Commerce der letzten 20 Jahre neue Impulse erhalten. Dennoch gibt es Branchen, bei denen Kunden den Kauf über das Internet mit Vorsicht angehen. Einer dieser Bereiche ist der Handel mit Luxusartikeln wie Uhren und Schmuck.
Dabei können qualitätsbewusste Verbraucher von attraktiven Rabatten für Luxuswaren Gebrauch machen, sofern sie auf die Seriosität und sichere Zahlungsmethoden des Anbieters achten.
Eine Mandantin von uns hat kürzlich Post von der Bürgschaftsgenossenschaft, die ihren Covid19-Kredit abgewickelt hat, erhalten:
Man hätte festgestellt, dass sie im Frühjahr einen Corona-Kredit beantragt und im Sommer eine Dividende ausbezahlt hätte, und sie solle doch bitte ihr möglicherweise strafbares Tun erklären. Zum Glück hat die Dame alles richtig gemacht: