05 Juni 2014

Berufskleidung und Arbeitskleidung: Was darf der Arbeitgeber vorschreiben?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Für einige Berufsbereiche gibt es Vorschriften zur Schutzkleidung, zur Verwendung von Arbeitsmaterial und Arbeitskleidung. Andere Bereiche sind im Obligationenrecht nicht aufgeführt wie zum Beispiel die Berufskleidung. Trotzdem schreiben einige Arbeitsverträge eine bestimmte Kleidung vor oder geben Empfehlungen für den zu der Stelle passenden Stil. Was in handwerklichen Berufen für die Sicherheit notwendig ist, ist in anderen Berufen vielleicht eine Einschränkung der persönlichen Rechte. Doch eine genaue Regelvorgabe zur Handhabung bei Berufskleidung gibt es nicht.

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Mit sozialen Start-ups Schwellenländer erschliessen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Soziale Gründer sind oft auf der Suche nach einer Geschäftsidee, mit der sie sowohl ein rentables Unternehmen aufbauen als auch der Welt etwas Gutes tun können. Allerdings wenden sie sich auf der Suche nach einer entsprechenden Zielgruppe eher selten Richtung Schwellenländer. Denn diese stellen zwar einen riesigen Markt von etwa zwei Milliarden Menschen (also einem Drittel der Weltbevölkerung) dar. Pro Tag kann jedoch jeder Bewohner nicht mehr als zwei US-Dollar ausgeben – wenn überhaupt. Das macht allerdings immer noch eine kumulative Kaufkraft von jährlich über einer Billiarde Dollar aus, die sehr wohl einen rentablen Markt darstellt. Als wirklich problematisch stufen Gründer jedoch die Rahmenbedingungen ein. Viele Menschen dieser Einkommensstufe leben in fernab gelegenen Dörfern ohne Anbindung an fliessendes Wasser oder Elektrizität innerhalb der Haushalte. In vielen Fällen können die Haushaltsmitglieder nicht lesen und mit den herkömmlichen Marketing-Instrumenten nicht erreicht werden, verfügen über keinerlei Ersparnisse oder Kreditzugang und sind oft noch von Krankheiten und instabilen politischen Verhältnissen bedroht.

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Geht es aufwärts mit Europa?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Geht es bergauf mit Europa? Nach Banken-, Finanz- sowie Immobilien- und Arbeitslosenkrisen herrscht jetzt vielleicht ein zumindest vorrübergehendes Klima der Besserung. Konkret bezieht sich das EU-Statistikamt Eurostat auf die Inflationsrate und die Arbeitslosenquote, welche europaweit in den letzten Monaten gesunken sein sollen. Ob sich dahinter nur eine Art Frühjahrsaufschwung verbirgt oder ob es für die krisengeplagten Länder tatsächlich wieder ein wenig Anlass zur Freude gibt, zeigen wir in diesem Artikel.

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So klappt das Arbeitsverhältnis, wenn Ihr Vorgesetzter jünger ist als Sie

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Umstrukturierungen und Jobwechsel können dazu führen, dass Ihnen von einem Tag zum anderen einen jüngerer Boss vorgesetzt wird. Rational betrachtet sollte das selbstverständlich kein Problem darstellen. Viele Faktoren können dazu geführt haben, dass der- oder diejenige vor Ihnen die Karriereleiter erklommen hat. Vielleicht haben Sie Mutterzeit oder ein Sabbatical genommen, Ihr neuer Chef ist seit Unzeiten in dem Unternehmen, zu dem Sie gerade erst gestossen sind, oder soll es eines Tages übernehmen. Sie schätzen Ihren neuen Boss ob seiner Kompetenz, seiner Ideen und vieler weiterer Eigenschaften. Gleichzeitig wissen Sie auch, dass Ihre Erfahrung und Ihr Know-how denen Ihres Vorgesetzten überlegen sind. Das ist hart, denn Sie werden nichts an diesem Gefühl des Ungleichgewichts ändern können. Komplizierter wird es noch, wenn er oder sie Fähigkeiten an den Tag legt, über die Sie nicht verfügen – etwa wenn es um allerneueste digitale Entwicklungen geht. So haben Sie sich vielleicht über die Jahre einen Kommunikationsstil und Networkingstrategien angewöhnt, der nun völlig infrage gestellt werden. Wo Sie das persönliche Gespräch vorgezogen haben, finden sich nun E-Mails in Ihrer Inbox oder, schlimmer noch, SMS auf Ihrem Arbeitshandy.

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Alkoholmissbrauch im Unternehmen: Die Bombe Alkohol ist kaum zu entschärfen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Ein Fläschchen Bier nach Feierabend, ein Tässchen Glühwein am Weihnachtsmarkt oder ein kleiner Kelch Sekt zum Geburtstag – für die meisten Erwachsenen ein völlig normaler Alkoholkonsum. Alkohol ist kulturell akzeptiert und gesellschaftlich integriert. Er hilft, auf Feiern das "Eis zu brechen", und unterstützt bei gegebenen Anlässen durchaus das Aufkommen guter Laune. Aber bei aller gesellschaftlicher Akzeptanz und Integration – Alkohol ist und bleibt ein Nervengift, welches ein enorm hohes Suchtpotenzial mit äusserst destruktiven Folgen haben kann. In Unternehmen gilt deshalb heute ein rigoroses Alkoholverbot. Dies ist rein rechtlich ohnehin kaum noch anders machbar. Zwar dulden viele Unternehmen das Gläschen Sekt zum Einstand, Ausstand oder Geburtstag eines Mitarbeiters. Aber auch diese, früher völlig normalen, Anlässe, im Betrieb Alkohol zu trinken, werden heute zunehmend unterbunden.

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