So klappt das Arbeitsverhältnis, wenn Ihr Vorgesetzter jünger ist als Sie

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Umstrukturierungen und Jobwechsel können dazu führen, dass Ihnen von einem Tag zum anderen einen jüngerer Boss vorgesetzt wird. Rational betrachtet sollte das selbstverständlich kein Problem darstellen. Viele Faktoren können dazu geführt haben, dass der- oder diejenige vor Ihnen die Karriereleiter erklommen hat. Vielleicht haben Sie Mutterzeit oder ein Sabbatical genommen, Ihr neuer Chef ist seit Unzeiten in dem Unternehmen, zu dem Sie gerade erst gestossen sind, oder soll es eines Tages übernehmen. Sie schätzen Ihren neuen Boss ob seiner Kompetenz, seiner Ideen und vieler weiterer Eigenschaften. Gleichzeitig wissen Sie auch, dass Ihre Erfahrung und Ihr Know-how denen Ihres Vorgesetzten überlegen sind. Das ist hart, denn Sie werden nichts an diesem Gefühl des Ungleichgewichts ändern können. Komplizierter wird es noch, wenn er oder sie Fähigkeiten an den Tag legt, über die Sie nicht verfügen – etwa wenn es um allerneueste digitale Entwicklungen geht. So haben Sie sich vielleicht über die Jahre einen Kommunikationsstil und Networkingstrategien angewöhnt, der nun völlig infrage gestellt werden. Wo Sie das persönliche Gespräch vorgezogen haben, finden sich nun E-Mails in Ihrer Inbox oder, schlimmer noch, SMS auf Ihrem Arbeitshandy.

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Konkurrenz unter Mitarbeitern - Fluch und Segen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Konkurrenz belebt das Geschäft. Sie kann aber auch lähmend wirken. Besonders dann, wenn die Konkurrenz unter Mitarbeitern in der selben Firma für Unruhe, Streit und letztlich für eine Störung des Betriebsfriedens sorgt. Dann ist das zielgerichtete Arbeiten im Unternehmen ernsthaft gefährdet und echte Lösungen sind gefragt. Wie Konkurrenz unter Mitarbeitern im Unternehmen wirkt und wie sie gewinnbringend für alle Beteiligten eingesetzt werden kann ist Thema dieses Beitrages.

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Nachwuchs-Manager in der Schweiz: Turbo-Karrieren mit Ambivalenzen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Junge High-Potentials, die ins Arbeitsleben starten, haben ihre persönlichen Karriereziele in der Regel fest im Blick. Schweizer Firmen kommen diesem Wunsch nach Aufstieg und beruflichem Erfolg durch schnelle Beförderungen entgegen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass eine solche Strategie der Bindung von Talenten auch Risiken mit sich bringt. Viele Turbo-Karrieren sind kaum mit Nachhaltigkeit verbunden, was Folgen für die Unternehmen und die Mitarbeiter hat.

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Was Sie über das Arbeitszeugnis wissen sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Arbeitszeugnis spielt in der Schweiz auch heute noch eine wichtige Rolle im Berufsleben. Jeder Arbeitnehmende hat aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Art. 330a OR jederzeit Anspruch, vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Arbeitszeugnis, welches sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten ausspricht, und der Arbeitsbestätigung, welche sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein vollwertiges Arbeitszeugnis, falls er dies wünscht. Ein Sonderfall ist das Lehrzeugnis, welches der Lehrmeister dem Lehrling nach Beendigung der Lehre ausstellen muss. Inhaltlich beschränkt sich dieses auf die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Berufslehre. Auf Wunsch des Lernenden wird das Lehrzeugnis auf das Niveau eines Arbeitszeugnisses ergänzt.

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