Aktienrecht: flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023
von belmedia redaktion Finanzen News
Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) in Kraft gesetzt. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen. Das Parlament verabschiedete die Aktienrechtsrevision am 19. Juni 2020. Die Vorlage beinhaltet unter anderem die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe, neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, die Einführung von Geschlechterrichtwerten sowie strengere Transparenzregeln für Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind. Die beiden letztgenannten Änderungen sowie die im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung hat der Bundesrat bereits in Kraft gesetzt. Sämtliche weiteren Bestimmungen setzt der Bundesrat auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
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