Migros-Delegierte starten demokratische Entscheidfindung zum Alkoholverkauf

Zürich, 6. November 2021 – Die Delegierten des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) haben am Samstag die Voraussetzungen geschaffen, damit die regionalen Genossenschaften über den Verkauf von Alkohol in den Migros-Filialen entscheiden können. Sie haben mit 85 zu 22 Stimmen eine entsprechende Statutenänderung verabschiedet.

Nun können die zehn Genossenschaften bestimmen, ob sie ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter in einer Urabstimmung über die Aufhebung des Verkaufsverbots von Alkohol befragen und die Statuten entsprechend anpassen wollen.

Innerhalb der Migros-Gruppe sind alkoholische Getränke heute im Online-Supermarkt (Migros Online) sowie bei Tochterfirmen wie Denner oder Migrolino erhältlich, nicht jedoch in den Migros-Filialen. Die Initiative zum Alkoholverkauf in den Migros-Filialen war von fünf Mitgliedern der Delegiertenversammlung im Vorjahr angeregt worden, wofür unter anderem eine Anpassung der Statuten des MGB und der Genossenschaften notwendig ist. Nun haben die Delegierten des MGB am Samstag (6. November 2021) den Weg geebnet, damit die zehn regionalen Genossenschaften über die Frage befinden können. Für die Präsidentin der Delegiertenversammlung, Marianne Meyer «ist das ein starker Beweis für unsere Demokratie in der Migros. Wie kein anderes Unternehmen verfügen wir über demokratische Strukturen, die zeigen, dass wir Mitbestimmung ernst nehmen».

Die Delegiertenversammlung des MGB hat mit 85 zu 22 Stimmen eine Änderung der MGB-Statuten beschlossen. Diese gibt den Genossenschaften in einem nächsten Schritt die Möglichkeit, über die Aufhebung des Verkaufsverbots von Alkohol in den Migros-Filialen zu entscheiden. In den kommenden Wochen werden somit die zehn regionalen Verwaltungen und die Genossenschaftsräte über die Änderung ihrer Statuten befinden. Je nach Entscheid der Gremien werden schliesslich die regionalen Genossenschafterinnen und Genossenschafter in einer Urabstimmung abschliessend entscheiden, ob in den Filialen ihrer Genossenschaft Alkohol verkauft werden soll oder nicht. Allfällige Urabstimmungen sind Anfang Juni 2022 vorgesehen. Erst wenn sich diese Urabstimmungen mit 2/3 der Stimmen für eine Aufhebung des Alkoholverbotes aussprechen, könnten die entsprechenden Genossenschaften in ihren Filialen alkoholische Getränke verkaufen.

Die Migros verfügt dank der durch Gründer Gottlieb Duttweiler eingeführten demokratischen Strukturen über ein für Unternehmen einzigartiges Instrument, ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter über die Statuten entscheiden zu lassen. Für Marianne Meyer „zeigt das basisdemokratische Vorgehen, dass die Migros auch in dieser Frage ein verantwortungsvolles Unternehmen ist und sich an den Bedürfnissen der gut 2,2 Millionen Genossenschaftsmitglieder und damit der Konsumentinnen und Konsumenten orientiert. So ist und bleibt die Migros-Identität ein Ausdruck des umfassenden, vielseitigen Engagements für die Gesellschaft“.

 

Quelle: Migros
Artikelbild: Symbolbild © Sorbis – shutterstock.com

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