Sicherheit am Arbeitsplatz mit Polizei.news

Arbeitgebende sind verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeitenden zu sorgen. Bei der Arbeit mit giftigen Stoffen oder gefährlichen Arbeitsbedingungen sind geeignete Schutzausrüstungen bereitzustellen. Auch bei einem Büroarbeitsplatz gelten gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Angestellten.

Wissenswertes rund um das Thema Arbeitssicherheit lesen Sie auch auf dem Portal Polizei.news, hier finden Sie auch aktuelle Berichte über Ereignisse und Unfälle in Ihrem Kanton.

Schweizer Gesetze zur Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Grundlage für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Schweiz sind das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel sowie die zugehörigen Verordnungen. Auch das Unfallversicherungsgesetz regelt den Schutz der Mitarbeitenden. Während das Arbeitsgesetz vor allem den allgemeinen Gesundheitsschutz und die Arbeitszeiten sowie den Schutz bestimmter Personengruppen dient, befasst sich das Unfallversicherungsgesetz mit der Berufsunfall- und der Berufskrankheitenverhütung. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA und die Kantone sowie das SECO sind für die Kontrolle zuständig.


Schutzausrüstung ist in einigen Berufen Pflicht. (Bild: Bogdan VASILESCU – shutterstock.com)

Arbeitgebende ist zum Schutz der Mitarbeitenden verpflichtet

Das Arbeitsgesetz schützt Mitarbeitende vor gesundheitlichen Gefahren. Demnach muss der Arbeitgebende alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Angestellten vor Gefahren zu schützen und die physische und psychische Gesundheit zu gewährleisten. Zu den erforderlichen Massnahmen zählen die Verhütung von Gefahren, eine geeignete Betriebsausstattung, die Einhaltung von Hygienevorschriften und eine Arbeitsplanung, die den individuellen Gesundheitszustand des einzelnen Mitarbeitenden berücksichtigt.

Richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz

In den Arbeitsräumen muss gesetzlichen Vorgaben nach ein angenehmes und gleichmässiges Raumklima herrschen, auch ein Luftzug muss vermieden werden. Das Licht und die Beleuchtung in den Arbeitsräumen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit. Darum gibt es hinsichtlich der Beleuchtung am Arbeitsplatz  bestimmte Vorgaben. Grundsätzlich muss in den Arbeitsräumen Tageslicht vorhanden sein, eine künstliche Beleuchtung muss den örtlichen Gegebenheiten optimal angepasst werden. Die notwendige Beleuchtungsstärke in den verschiedenen Arbeitsräumen regeln gesetzliche Vorgaben. Für Arbeitsräume beziehungsweise für verschiedene Arten der Arbeit sind unterschiedliche Beleuchtungsstärken vorgeschrieben. Installiert der Arbeitgebende eine künstliche Beleuchtung als Ergänzung des Tageslichts, gibt es ebenfalls Tabellen, aus denen die geltende Beleuchtungsstärke hervorgeht.


Perfekt ist die Kombination aus künstlichem und natürlichem Licht. (Bild: zhu difeng – shutterstock.com)

Arbeiten bei grosser Hitze

Hitze hat Auswirkungen auf unsere Leistungsfähigkeit. An sehr heissen Tagen, kann es auch in Büroräumen unerträglich werden. Der Gesetzgeber schreibt abhängig von der Temperatur verschiedene Vorsorgemassnahmen für die Mitarbeitenden vor. So sollte beispielsweise durch die Verwendung von Jalousien zu viel Sonneneinstrahlung vermieden werden. Mitarbeitende sollten vom Arbeitgebende ausreichend über die Hitzefolgen instruiert werden. Zugang zu Getränken und ausreichende Pausenzeiten sowie angepasste Arbeitszeiten machen das Arbeiten auch bei Hitze erträglich. Auf den Schutz besonderer Personengruppen wie schwangerer Frauen sollte der Arbeitgebende Rücksicht nehmen.

Hitzefrei gibt es in der Schweiz auch bei grösster Hitze und Arbeit im Freien nicht. Arbeitgebende sind jedoch verpflichtet, für die Gesundheit der Mitarbeitenden Sorge zu tragen. Nur Arbeitnehmende, die sich in sehr guter körperlicher Verfassung befinden, sollten für Arbeiten im Freien eingesetzt werden. Ausserdem sind ausreichend Pausen einzuplanen und geeignete Schutzausrüstung bereitzustellen. Die Gewerkschaft Unia hat bereits mehrfach vor gefährlicher Hitze für Beschäftigte auf dem Bau gewarnt. Unter anderem fordern die Gewerkschafter, Baustellen mit direkter Sonneneinstrahlung bei über 35 Grad Celsius zu schliessen. Vor allem Teerarbeiten auf Autobahnen sollten bei extremer Hitze nicht mehr durchgeführt werden. Einem Bericht der „Luzerner Zeitung“ zufolge, sind Baufirmen in der Regel nicht zum Schliessen der Baustellen bereit. Vielmehr versorgen die Unternehmen Ihre Mitarbeitenden mit Mineralwasser, Duschen, Sonnenschutz oder Kühlkappen. Auch das Verschieben der Arbeitszeiten in kühlere Morgenstunden ist eine Option. Wenn Sie ebenfalls im Freien arbeiten, informieren Sie sich tagesaktuell auf Polizei.news über neueste Wettermeldungen und bleiben auf dem Laufenden.


Teerarbeiten sind bei grosser Hitze körperlich belastend. (Bild: Stockr – shutterstock.com)

Schutzausrüstung für die Sicherheit der Belegschaft

Persönliche Schutzausrüstung ist in verschiedenen Branchen bereitzustellen. Der Arbeitgebende hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung jederzeit einsatzbereit ist. Werden die Schutzausrüstungen von mehreren Personen verwendet, ist der Arbeitgebende verpflichtet, durch geeignete Hygienemassnahmen zu gewährleisten, dass sich keine gesundheitlichen Probleme ergeben. Gesetzlichen Regelungen nach ist zwischen Schutzausrüstungen, die dem Unfallschutz und Ausrüstungen die dem Schutz der Gesundheit dienen, zu unterscheiden. Mitarbeitende, die mit giftigen Stoffen in Berührung kommen, sind durch geeignete Schutzmasken, Handschuhe, Anzüge oder andere Ausrüstungen so zu schützen, dass sie nicht mit giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen in Berührung kommen. Zum Schutz gegen Unfälle muss der Arbeitgebende beispielsweise, Helme, Brillen, Sicherheitsschuhe oder andere Ausrüstung bereitstellen.


In einigen Branchen ist umfassender Schutz erforderlich. (Bild: Dusan Petkovic – shutterstock.com)

Lärmschutz für Mitarbeitende

Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus, auch vor Vibration sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen. Der Gesetzgeber sieht bestimmte Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz vor, die vom Arbeitgebende einzuhalten sind. Abhängig von der Branche und der Tätigkeit gibt es unterschiedliche Lärmrichtwerte, so gibt es für industrielle und gewerbliche Arbeitsplätze andere Vorgaben als für Büroarbeitsplätze. Vor allem bei Tätigkeiten im industriellen Bereich, gehört das Anwenden von Gehörschutzmitteln zu den geeigneten Massnahmen.

Die Suva veröffentlicht für die Schweiz die Lärmbelastung für typische Tätigkeiten, aus denen Arbeitgebende direkt ableiten können, ob die für die Mitarbeitenden Lärmschutzmassnahmen zu treffen sind. Die Unfallversicherungsanstalt rät, ab einem Pegel von 85 dB(A) einen Gehörschutz zu tragen. Möglich sind auch Gehöruntersuchungen für besonders gefährdete Arbeitnehmer. Arbeitgebende sind verpflichtet, ihren Angestellten einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen und durch entsprechende Instruktionen sicherzustellen, dass die Angestellten den Schutz korrekt bei lauten Tätigkeiten tragen. Wichtig ist, Gehörschutzmittel zu verwenden, die optimal passen.

Einrichtung der Sozialräume

Neben dem reinen Arbeitsplatz stellen Arbeitgebende den Angestellten verschiedene Sozialräume zur Verfügung. Auch für Garderoben, Waschanlagen oder Toiletten gibt es daher bestimmte gesetzliche Vorgaben. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Räume stets in einem perfekten hygienischen Zustand sein müssen. Für Männer und Frauen müssen getrennte Einrichtungen bereitgestellt werden, oder eine getrennte Benutzung ist zu gewährleisten. Bei grösseren Aufenthaltsräumen ist unter anderem auch auf die Brandschutzvorschriften zu achten, so muss es bei Räumen, in denen sich mehr als 50 Personen aufhalten können, mindestens zwei Ausgänge geben. Auch bei Arbeitsplätzen im Freien und Baustellen sind die Bestimmungen für die Bereitstellung der Aufenthaltsräume einzuhalten. Bei kleineren oder kurzfristigen Baustellen, sind Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen möglich.

Wie wichtig die Arbeitssicherheit ist, sehen Sie an den Berichten auf Polizei.news. Hier erfahren Sie, welche Arbeitsunfälle sich in Ihrem Kanton oder Ihrer Region ereignet haben. Lesen Sie aktuelle Meldungen über Ereignisse auf Baustellen oder Gesetzesänderungen bei der Arbeitssicherheit in der Schweiz. Die Redaktion des Polizeiportals Polizei.news stellt Ihnen mehrmals täglich die neuesten Informationen bereit, es lohnt sich also, immer einmal wieder hereinzuschauen.

 

Titelbild: JOKE_PHATRAPONG – shutterstock.com

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Aus meinem langjährigen Hobby, dem Schreiben, ist im Jahr 2010 ein echter Job geworden - seitdem arbeite ich als selbständige Texterin. Davor war ich als gelernte Bankkauffrau im klassischen Kreditgeschäft einer Hypothekenbank tätig. Immobilien und Baufinanzierungen zählen noch immer zu meinen Steckenpferden. Angetrieben durch die Lust, Neues zu entdecken, arbeite ich mich gern in unbekannte Themengebiete ein und lasse mich schnell begeistern.

Aus meinem langjährigen Hobby, dem Schreiben, ist im Jahr 2010 ein echter Job geworden - seitdem arbeite ich als selbständige Texterin. Davor war ich als gelernte Bankkauffrau im klassischen Kreditgeschäft einer Hypothekenbank tätig. Immobilien und Baufinanzierungen zählen noch immer zu meinen Steckenpferden. Angetrieben durch die Lust, Neues zu entdecken, arbeite ich mich gern in unbekannte Themengebiete ein und lasse mich schnell begeistern.

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