BVG-Umwandlungssatz - Der Rentenklau einmal ganz anders betrachtet
VON Urs Fischer Finanzen News
Die Reform der Altersvorsorge 2020 befindet sich aktuell im Gesetzgebungsprozess, und die beiden Räte haben sich unterdessen darauf geeinigt, den BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% zu senken. Wie jedes Mal, wenn die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Altersvorsorge zur Diskussion stehen, wird vor allem von linker Seite lauthals „Rentenklau“ geschrien, auch wenn bei einer genaueren Betrachtung dieses „Diebstahls“ nicht wirklich klar wird, wer denn der Dieb sein soll.
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