Urs Fischer

Was sind Stempelabgaben?

In der letzten Session hat das Parlament beschlossen, einen Teil der sogenannten Stempelabgaben abzuschaffen. Unterdessen haben linke Parteien gegen diese Abschaffung das Referendum ergriffen, so dass es wohl bald zu einer Volksabstimmung darüber kommt. Wer allerdings nicht beruflich mit Wertpapierhandel oder Versicherungspolicen zu tun hat, dürfte noch nie etwas von den Stempelabgaben gehört haben, geschweige denn deren Funktionsweise und Auswirkungen kennen. Im Folgenden möchten wir Ihnen deshalb einen Überblick über das Thema verschaffen. Drei Arten von Stempelabgaben Die eidgenössischen Stempelangaben sind ein Sammelsurium von drei völlig verschiedenen Steuern, deren einzige Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie aus einer lange vergangenen Zeit stammen und etwas mit Wertpapieren zu tun haben. Im Einzelnen sind dies die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien (der sog. Versicherungsstempel). Der Begriff Stempelabgabe stammt vermutlich daher, dass man früher den Staat dafür bezahlt hat, dass er Wertpapierurkunden abstempelte. Dies wird allerdings schon so lange nicht mehr praktiziert, dass der Begriff nur noch historisch zu erklären ist. Geregelt sind die Stempelabgaben im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG, SR 641.10).

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BVG-Umwandlungssatz - Der Rentenklau einmal ganz anders betrachtet

Die Reform der Altersvorsorge 2020 befindet sich aktuell im Gesetzgebungsprozess, und die beiden Räte haben sich unterdessen darauf geeinigt, den BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% zu senken. Wie jedes Mal, wenn die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Altersvorsorge zur Diskussion stehen, wird vor allem von linker Seite lauthals „Rentenklau“ geschrien, auch wenn bei einer genaueren Betrachtung dieses „Diebstahls“ nicht wirklich klar wird, wer denn der Dieb sein soll.

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