24 März 2014

Ein Unternehmen, zwei Chefs - Chancen und Risiken

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Regel hat jedes Unternehmen einen Chef. Damit sind die Strukturen zumindest in der Führungsspitze klar umrissen. Entscheidungswege sind meist für jeden Mitarbeiter durchschaubar und am Ende der Entscheidungs- und Verantwortungskette steht immer eine Person - der grosse Chef vom Ganzen. Schwieriger stellt sich die Situation dann dar, wenn sich beispielsweise zwei Spitzen die Verantwortung und damit auch das Unternehmen teilen. Dann steigen möglicherweise die Chancen für den langfristigen Unternehmenserfolg, aber auch die Risiken.

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Die elektronische Rechnung in der Schweiz und ihre besonderen Anforderungen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nicht nur Unternehmen mit einem hohen Transaktionsaufkommen setzen aus zeitlichen und verwaltungstechnischen Gründen verstärkt auf den elektronischen Rechnungsaustausch. Eine durchgehende Automatisierung der Verfahren und standardisierte Prozesse erleichtern das Handling mit elektronischen Rechnungen. Allerdings sind die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen höher als an herkömmliche Rechnungen in Papierform. Nur wer die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz kennt und diese im Umgang mit elektronischen Rechnungen entsprechend umsetzt, bewegt sich in einem rechtssicheren Raum. Wer allerdings die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Rechtsverletzungen, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden können.

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Der Start der neuen Top Level Domains - Das Internet wird bunt

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In den nächsten Monaten werden im Internet zahlreiche neue Top Level Domains verfügbar sein. Zu den bisherigen länderspezifischen und generischen Endungen wie ".ch",".de" oder ".com" und ".org" gesellen sich neue Bezeichnungen wie ".berlin" oder ".bike". Als zuständige Institution hat die ICANN auf Ihrer Internetseite eine Liste veröffentlicht, auf der alle Endungen einzusehen sind. Für bereits freigeschaltete Domains können derzeit Adressen reserviert werden. Die Domain ".swiss" wird nach Angaben des Bundesamtes für Kommunikation im letzten Quartal des Jahres 2014 an den Start gehen.

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Der Fingerabdruck Ihres Unternehmens

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Alle Welt diskutiert über den ökologischen Fussabdruck, den die Herstellung eines Produktes hinterlässt. Damit ist letztlich die Ökobilanz gemeint, die darauf schliessen lässt, welche Wirkungen die Produktion einer Ware im ökologischen System hinterlässt. Interessant sind solche Angaben für umweltbewusste Verbraucher. Mehr Interesse hingegen sollten Unternehmen dafür aufbringen, ob und welchen Fingerabdruck sie im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen System hinterlassen. Hier reden wir von individuellen Merkmalen, die ein Unternehmen erkennbar und unterscheidbar von der Konkurrenz machen. Nicht zuletzt geht es dabei auch um die Wirkungen, die ein Unternehmen aufgrund seiner Existenz, seiner Leistungen und seines wirtschaftlichen Erfolges hinterlässt. Dieser Fingerabdruck kann durchaus ein Indiz dafür sein, wie erfolgreich und zukunftsfähig eine Firma ist.

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Bewerber mit schwierigen Lebensverläufen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Da ist wieder so einer. Gut ausgebildet, vielseitig erfahren aber mit einem nicht gerade berauschenden Lebenslauf. Mehrmals den Job gewechselt, zwei schnell gescheiterte Selbstständigkeiten, irgendwann mal arbeitslos. Die beruflichen Tätigkeiten wechseln zwischen einfach und hochqualifiziert. Irgendetwas stimmt mit diesem Typ nicht. Bewerbung gleich aussortieren oder lieber doch zum Bewerbergespräch einladen? Der Personalverantwortliche schwankt zwischen Neugier und vorsichtiger Distanz. Letztlich landet die Bewerbung im kleinen Stapel der Vorauswahl. Was macht Bewerber mit schwierigen Lebensverläufen für Unternehmen interessant?

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Besteht ein Zusammenhang zwischen IQ und geschäftlichem Erfolg?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Einteilungs-Skala des Intelligenzquotienten (IQ) beginnt beim Skalenwert "bis 20", was als nicht schulbildungsfähig eingestuft ist und endet bei "ab 155" als oberstem Skalenwert, was kurz als genial charakterisiert und nicht zwingend als schulfähig eingestuft wird. Die menschliche Gesellschaft setzt sich aus einem bunten Mix von Individuen unterschiedlicher IQ-Zuordnungen zusammen. Da keiner ein Schild mit seiner IQ-Zahl um den Hals trägt, ist die Einordnung der Intelligenz im Geschäftsleben oft schwer und die Chance unerkannte Genies in seinen Reihen zu haben, relativ gross.

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Alkoholismus im Unternehmen nicht auf die leichte Schulter nehmen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Alkohol gehört auch in der Schweiz zu den sogenannten Kulturdrogen. Damit ist die Suchtdroge Nummer 1 auch in der Schweiz weitgehend akzeptiert und grenzt sich damit neben Nikotin und Cannabis von den harten Drogen ab. Dabei ist ein risikoreicher Alkoholkonsum durchaus nicht unbedenklich. Der wirtschaftliche Schaden durch Alkoholmissbrauch und Alkoholsucht geht in die Milliarden. Davon abgesehen stellt der missbräuchliche Genuss von Alkohol auch ein gesundheitliches Risiko dar und beeinflusst nicht unwesentlich die Psyche der Betroffenen. Auch in vielen Schweizer Unternehmen spielt Alkoholmissbrauch eine nicht unbedeutende, oftmals aber verschwiegene oder vernachlässigte Rolle. Die Gefahren des ungebremsten Alkoholkonsums einzelner Mitarbeiter sind allerdings nicht unerheblich.

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Achtung Verdachtskündigung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Egal, ob ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung - die Gründe für Entlassungen einzelner Mitarbeiter sind vielschichtig. Betriebsbedingte Gründe wie etwa permanenter Auftragsmangel oder Umstrukturierungen im Unternehmen können genauso Kündigungsgründe sein wie Tatsachen, die im Bereich der Persönlichkeit des Arbeitnehmers liegen. Im letzteren Fall tritt zunehmend die Verdachtskündigung an die Stelle einer ordentlichen Kündigung mit der Folge der fristlosen Entlassung. Eine Verdachtskündigung ist für den betroffenen Arbeitnehmer oftmals schwer hinnehmbar, erst recht dann, wenn der ausgesprochene Verdacht nicht zutrifft und sich letztlich sogar als falsch herausstellt. Auch für den Arbeitgeber kann eine missbräuchlich ausgesprochene Verdachtskündigung Folgen nach sich ziehen. Diese sind oftmals in finanziellen Entschädigungen zu finden, die nicht selten richtig teuer werden können. Vorsicht bei der Verdachtskündigung mit sofortiger Entlassung ist also in jedem Fall angezeigt.

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