Was Sie über das Arbeitszeugnis wissen sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Arbeitszeugnis spielt in der Schweiz auch heute noch eine wichtige Rolle im Berufsleben. Jeder Arbeitnehmende hat aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Art. 330a OR jederzeit Anspruch, vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Arbeitszeugnis, welches sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten ausspricht, und der Arbeitsbestätigung, welche sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein vollwertiges Arbeitszeugnis, falls er dies wünscht. Ein Sonderfall ist das Lehrzeugnis, welches der Lehrmeister dem Lehrling nach Beendigung der Lehre ausstellen muss. Inhaltlich beschränkt sich dieses auf die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Berufslehre. Auf Wunsch des Lernenden wird das Lehrzeugnis auf das Niveau eines Arbeitszeugnisses ergänzt.

Weiterlesen

Auf frischer Tat ertappt - Woran Lügner zu erkennen sind

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wer im Berufsleben weiterkommen will, muss sich regelmässig von seiner besten Seite zeigen. Ehrlich währt dabei leider nicht immer am längsten. Ob Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Vorgesetzte lügen, lässt sich jedoch relativ leicht feststellen - sofern Ihnen bekannt ist, wodurch sich die Betreffenden am häufigsten selbst verraten. Gelegentlich die Unwahrheit zu sagen ist eine soziale Notwendigkeit, ohne die zwischenmenschliche Kontakte erheblich erschwert und teilweise sogar unmöglich gemacht werden. Sozialwissenschaftler und Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen sich mehrmals am Tag gegenseitig belügen. Während es sich dabei auf privater Ebene meist um weitgehend folgenlose Höflichkeitsfloskeln wie den freundlich erwiderten Morgengruss im Treppenhaus oder knappe Antworten auf das persönliche Wohlbefinden handelt, haben Lügen im Job ungleich weitreichendere Konsequenzen:

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});