USR III: Städte und Gemeinde berücksichtigen

Bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III) müssen im Interesse der nationalen Kohäsion die Anliegen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Dies fordern der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband vom Bundesparlament. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist ein Reformpaket, das Städte und Gemeinden ebenso betrifft wie die Kantone und den Bund. Die Steuern von juristischen Personen sind für alle Staatsebenen von grosser Bedeutung. In den Städten und Gemeinden erlauben diese Mittel nicht zuletzt auch attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Bei einer Senkung der Gewinnsteuern ohne entsprechenden Ausgleich fehlen der kommunalen Ebene diese Mittel.

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Urbaner Gartenbau – die Zukunft der Nahrungsmittelproduktion?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Traditionell verortet man die Äcker und Beete ausserhalb der urbanen Gebiete. Die Stadt ist die Domäne der Verwaltungen, des Verkehrs, des Einzelhandels und der kreativen Produktion. Das Land ist dagegen für den Anbau von Nutzpflanzen und die Viehzucht zuständig. So die landläufige Meinung. Der urbane Anbau von Blumen, Gemüse und Getreide hat jedoch schon lange Tradition. Obwohl man es in einem dicht besiedelten Gebiet nicht vermuten mag, bietet doch gerade die Stadt erstaunlich viel Raum für eine Bewirtschaftung mit Pflanzen. Gründe und Konzepte dazu gibt es viele.

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