04 Juni 2016

USR III: Städte und Gemeinde berücksichtigen

Bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III) müssen im Interesse der nationalen Kohäsion die Anliegen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Dies fordern der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband vom Bundesparlament. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist ein Reformpaket, das Städte und Gemeinden ebenso betrifft wie die Kantone und den Bund. Die Steuern von juristischen Personen sind für alle Staatsebenen von grosser Bedeutung. In den Städten und Gemeinden erlauben diese Mittel nicht zuletzt auch attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Bei einer Senkung der Gewinnsteuern ohne entsprechenden Ausgleich fehlen der kommunalen Ebene diese Mittel.

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