Pädophile Sexualstraftäter erhalten ab 1. Januar 2019 lebenslanges Tätigkeitsverbot
Kein pädophiler Sexualstraftäter darf künftig mehr mit Kindern arbeiten. Die Gerichte müssen in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Das Parlament hatte am 16. März 2018 die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" verabschiedet; die Referendumsfrist lief am 5. Juli 2018 unbenutzt ab. Die neuen Gesetzesbestimmungen orientieren sich eng am Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung.
Weiterlesen