Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf 1 % reicht nicht aus
Die vom Bundesrat entschiedene Senkung des BVG-Mindestzinssatzes für 2017 auf 1,00 Prozent geht nicht weit genug. Die anhaltende Tiefzinsphase und die Schwankungen der Finanzmärkte sollten den Pensionskassen erlauben, den vorgegebenen Mindestzinssatz zu erreichen. Der Bundesrat hat heute entschieden, die Mindestverzinsung in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für 2017 auf 1,00 Prozent festzulegen. Er ist damit der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und hat den Mindestzinssatz gegenüber dem Vorjahr um 0,25 Prozentpunkte gesenkt.
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