Aargauische Kantonalbank einigt sich mit US-Justizbehörde
VON Samuel Nies News
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) hat mit der amerikanischen Justizbehörde eine Einigung über den Abschluss ihres US-Steuerprogramms getroffen. Damit verbunden ist eine Einmalzahlung von USD 1,98 Millionen. Diese Zahlung wird das Ergebnis des laufenden Jahres nicht negativ beeinflussen. Der Betrag ist vollständig durch die bereits getätigten Rückstellungen gedeckt.
Die AKB hat mit der amerikanischen Justizbehörde (DOJ) eine Vereinbarung zur Bereinigung der Steuerangelegenheiten ihrer Kunden mit US-Bezug abgeschlossen und ein Non-Prosecution Agreement (NPA) unterzeichnet. Die Einigung beruht auf der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem DOJ vom August 2013.
Darin sind die Bedingungen zur Bereinigung der Steuerangelegenheiten der Schweizer Banken mit den USA geregelt. Das Volumen der verwalteten Vermögen von Kunden mit US-Bezug belief sich bei der AKB auf insgesamt USD 639 Millionen. Dabei handelte es sich grossmehrheitlich um Engagements von schweizerischen Unternehmen. Der Anteil Kunden mit US-Bezug belief sich auf unter 2 Promille des Gesamtkundenbestands.
Die Aargauische Kantonalbank leistet eine einmalige Zahlung von USD 1,98 Millionen. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 wird dadurch nicht negativ beeinflusst. Die entsprechenden Rückstellungen wurden in der Vergangenheit bereits ausreichend vorgenommen. Das Geschäft mit US-Kunden war und ist im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Bank marginal. Es wurde stets nach den in der Schweiz geltenden Standards abgewickelt und stand geschäftspolitisch nie im Fokus. Die Zukunft ist mit dem durch FATCA vorgegebenen Austausch von Informationen mit den US-Behörden geregelt.
Artikel von: Aargauische Kantonalbank
Artikelbild: © Zerbor – shutterstock.com
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