09 Dezember 2015

Ausländische Steuersünder verlangen Geld von Schweizer Banken zurück

Schweizer Banken drohen in den kommenden Monaten Hunderte Selbstanzeigen von ehemaligen Steuersündern aus dem Ausland. Wie Schweizer Anwälte berichten, melden sich bei ihnen zunehmend Selbstanzeiger, welche von ihren Banken die Herausgabe von Retrozessionen verlangen. Statt wie bisher nur zivilrechtlich, können Kunden die «Retros», wie sie im Jargon auch genannt werdem, nun auch über eine Strafanzeige zurückfordern. Grund ist ein Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich von Ende November. Es hat die Staatsanwaltschaft angewiesen, eine Strafuntersuchung gegen die Zürcher Bank Coutts zu führen. «Den Bankkunden könnte es nunmehr mit weniger Gegenwehr möglich sein, die ihnen zustehenden Gelder nicht nur zurückzufordern, sondern auch zu erhalten», sagt Dieter Söhner, dessen Kanzlei die Strafanzeige gegen die Bank Coutts eingereicht hatte.

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Aargauische Kantonalbank einigt sich mit US-Justizbehörde

Die Aargauische Kantonalbank (AKB) hat mit der amerikanischen Justizbehörde eine Einigung über den Abschluss ihres US-Steuerprogramms getroffen. Damit verbunden ist eine Einmalzahlung von USD 1,98 Millionen. Diese Zahlung wird das Ergebnis des laufenden Jahres nicht negativ beeinflussen. Der Betrag ist vollständig durch die bereits getätigten Rückstellungen gedeckt. Die AKB hat mit der amerikanischen Justizbehörde (DOJ) eine Vereinbarung zur Bereinigung der Steuerangelegenheiten ihrer Kunden mit US-Bezug abgeschlossen und ein Non-Prosecution Agreement (NPA) unterzeichnet. Die Einigung beruht auf der Vereinbarung  zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem DOJ vom August 2013.

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