Forderungen der USA im Steuerstreit mit der Schweiz nehmen zu

Erhöhter Druck auf Schweizer Banken: Über mögliche Strafzahlungen der Kreditinstitute hierzulande an die USA hatten wir bereits berichtet, die Vereinigten Staaten legen jetzt aber noch nach.

Überraschend sind dabei die Ausmasse der Informationen, welche die Amerikaner von Grossbanken und auch kleineren Finanzhäusern in der Schweiz verlangen. Demnach könnte es nämlich nicht nur die Steuersünder in den USA treffen, welche Gelder in der Schweiz hinterlegt haben, sondern auch deren Berater – und die kommen natürlich aus der Schweiz.

Wie funktioniert die Strafe?

Wir erinnern uns: Um den langjährigen Steuerstreit mit den USA beizulegen, hatten Banken wie die Credit Suisse Namen von involvierten Mitarbeitern in die Vereinigten Staaten übermittelt. Verlangt wurden damals jene Namen, welche in Offshore-Geschäfte jeglicher Art verwickelt waren. Im Mai musste die Credit Suisse nun erneut Namen von 1.000 Mitarbeitern an die USA übergeben, damit dort festgestellt werden kann, wohin die nicht versteuerten Gelder überhaupt geflossen sind – was keine leichte Aufgabe ist.

Neu ist jetzt allerdings, dass in den Dokumenten auch die Berater der jeweiligen Bankkunden genannt werden. Darunter sind natürlich auch solche Personen zu finden, welche aus der Schweiz heraus operiert haben und daher dachten, dass sie diese Geschäfte völlig legal abwickeln – was in den meisten Fällen auch zutrifft. Ob die USA wirklich gegen Schweizer Banken vorgehen möchten, ist ohnehin unklar, denn wahrscheinlicher ist ein Aufräumen in den eigenen Reihen.

Big Brother is watching?

Insgesamt sind 120 Banken von dieser Aktion betroffen. Als relativ wahrscheinlich gilt, dass die USA diese Daten nutzen möchten, um ganz einfach ein wenig Angst in der eigenen Bevölkerung zu schüren – ganz so, wie es in Deutschland mit den „Steuer-CDs“ aus der Schweiz der Fall war. Das Land erhöht somit den Druck auf die eigenen Kunden, welche über die Schweiz Gelder unversteuert bunkern. Gleichzeitig können Berater aus dem Inland ebenfalls gefunden und, falls notwendig, zur Sachlage befragt werden. Ein recht düsteres Szenario ist jedoch ebenfalls denkbar: So geht ein Anwalt in den USA davon aus, dass künftig bei jeder Ausreise in die Schweiz ein Verhör stattfinden könnte, nur um sicherzustellen, dass es sich nicht um halblegale Bankgeschäfte handelt. Wir können nur hoffen, dass es nicht so weit kommt.

 

Oberstes Bild: © iluistrator – Shutterstock.com

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