Controlling für Ein-Personen-Unternehmen

Betriebswirtschaftliches Controlling ist in Betrieben, die lediglich von einer Person geführt werden (Ein-Personen-Unternehmen – EPU), selten ein Thema. Meist sehen sich Betriebe dieser Grössenordnung finanziell nicht in der Lage, einen Controller zu beschäftigen, auch fühlt man sich dem Aufwand nicht gewachsen, den Controllingtätigkeiten vermeintlich mit sich bringen.

Wie wir gleich sehen werden, muss effizientes Controlling jedoch keineswegs aufwendig sein. Die Situation von Ein-Personen-Unternehmen in der Wirtschaft ist generell durch eine sowohl in räumlicher als auch in organisatorischer Sicht kleine Dimensionierung des Betriebes gekennzeichnet. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass betriebliche Abläufe im Regelfall von einer zentralen Stelle aus durch einen Verantwortlichen überblickt und gesteuert werden können.

Daraus ergibt sich eine weitgehende Transparenz des betrieblichen Geschehens, der Einsatz eines Berichtswesens mit hohem Detaillierungsgrad ist daher selten notwendig. Finanzmittel sowie betriebliche Ressourcen werden durch den qualitativen und quantitativen Umfang der betrieblichen Wertschöpfungskette bestimmt, personelle Kapazitäten erstecken sich naturgemäss auf die Person des Geschäftsinhabers.

Allerdings können Aushilfen angestellt und Subunternehmer beauftragt werden. Die Tätigkeit des Unternehmers unterliegt der Einkommenssteuer, darüber hinaus ist der Betrieb verpflichtet, die auf erbrachte Lieferungen und Leistungen entfallende Umsatzsteuer an die zuständige Finanzbehörde abzuführen. Die Ermittlung des betrieblichen Erfolges wird in der Regel in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durchgeführt. Diese einfache Buchführung, die allerdings steuerrechtlichen Erfordernissen vollinhaltlich genügt, kennt nur die Zahlung (Kassaeingang oder Kassaausgang) als buchungsauslösenden Vorgang. Es erfolgt somit weder eine Rechnungsabgrenzung noch eine Verbuchung von Forderungen.

Controlling – was bedeutet das?

Sämtliche Strategien zur Führungsunterstützung durch rechnungswesenbasierte Planungs-, Informations- und Kontrolltätigkeiten werden unter dem Begriff Controlling zusammengefasst. Betriebswirtschaftliches Controlling stellt somit ein strategisch-operatives Instrumentarium dar, welches die Geschäftsführung bei unternehmerischen Entscheidungen unterstützt und die dafür benötigten Informationen zeitnah in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form zur Verfügung stellt.

Der generelle Ablauf ist durch den Regelkreis des Controllings grösstenteils festgelegt. Ausgehend vom dokumentierten Istzustand erfolgt die Gegenüberstellung mit dem herzustellenden Sollzustand (Soll-Ist-Vergleich.) Im Anschluss daran wird untersucht, in welchen Bereichen der herrschende Zustand vom anvisierten Sollzustand divergiert. Dieser Prozess wird als Abweichungsanalyse bezeichnet. Zuletzt wird die Phase der Zielplanung eingeleitet.

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit jenen Massnahmen, welche zur Erreichung des angestrebten Endzustandes als sinnvoll erachtet werden. Im Rahmen der Durchführungsphase werden diese Massnahmen sodann umgesetzt und deren Ergebnisse kontinuierlich überprüft.


Controllingkonzepte waren ursprünglich für Mittel- und Grossunternehmen gedacht. (Bild: Sergey Nivens / Shutterstock.com)
Controllingkonzepte waren ursprünglich für Mittel- und Grossunternehmen gedacht. (Bild: Sergey Nivens / Shutterstock.com)


Die Lösung für EPUs: Selbstcontrolling

Controllingkonzepte waren ursprünglich für Mittel- und Grossunternehmen gedacht. In Klein- und Kleinstunternehmen wird eine derartige betriebliche Vorschaurechnung oft nicht für notwendig gehalten oder aufgrund des vermeintlich hohen Aufwandes abgelehnt. Dabei haben auch EPUs

Planungsaufgaben im strategischen und operativen Bereich zu bewältigen, die Aufgabenstellung ist hier sogar mit jenen von Grossunternehmen weitgehend identisch. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass Einzelunternehmen keine Verantwortung gegenüber Mitarbeitern zu tragen haben, auch ist der objektive finanzielle Schaden bei einem eventuellen Verlust des gesamten Betriebskapitals aufgrund der geringeren Kapitaldecke kleiner.

Systematisches Controlling muss allerdings nicht unbedingt mit enormem Aufwand verbunden sein. Planvolles sowie computerunterstütztes Vorgehen vorausgesetzt, ist der Betriebserfolg eines Kleinstunternehmens meist mit vertretbarem Arbeitsaufwand darstellbar, auch die Steuerung von Liquiditäts- und Vermögensaspekten bedarf nicht zwangsläufig komplexer Berechnungen.

Um den organisatorischen und operativen Aufwand den Kapazitäten eines EPUs anzupassen, sollten Controlling-Agenden bzw. controllingrelevante Tätigkeiten in einem Einzelunternehmen im Rahmen der rechtlichen und strukturellen Gegebenheiten grundsätzlich durch den Unternehmer selbst durchgeführt werden. Diese Strategie wird als Selbstcontrolling bezeichnet. Selbstcontrolling sollte stets nach einem vorab festgelegten Schema erfolgen und den Unternehmer durch zeitnahe Verfügbarkeit von aktuellen Informationen in der Erreichung betrieblicher Zielsetzungen unterstützen.

Diese bestehen vor allem in der Erzielung eines positiven Unternehmenserfolges sowie der Gewährleistung der Liquidität des Unternehmens. Bei der Einführung von Selbstcontrolling sollten zunächst alle Anforderungen an Planung, Kontrolle und Informationsversorgung bis ins Detail vereinbart werden. Darüber hinaus sind organisatorische Zuständigkeiten sowie benötigte Datenquellen zu definieren und der Weg der Datenbereitstellung festzulegen.

Auch ist zu entscheiden, welches Verfahren der Kostenrechnung zur Ermittlung des Betriebsergebnisses eingesetzt werden soll. Der zeitgerechten Verfügbarkeit aller für Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens massgeblichen Informationen ist dabei stets höchste Priorität einzuräumen.

Aufgrund der Komplexität controllingbezogener Entscheidungsprozesse erstellen Grossunternehmen in der Regel vor Einführung einer bilanzierenden Controllingeinheit ein detailliertes Controllingkonzept. Da jedoch zahlreiche Punkte solcher Konzepte für Kleinstunternehmen keine Relevanz besitzen und die Erstellung eines derartigen Regelwerkes überdies einen nicht unbeträchtlichen Aufwand darstellt, ist diese Vorgehensweise für Ein-Personen-Unternehmen nicht zu empfehlen.

Allerdings sollte dem Selbstcontrolling eines EPU sehr wohl eine konkrete Struktur zugrunde liegen. Erstrebenswert ist vor allem eine möglichst frühzeitige Information über bevorstehende Veränderungen im Betrieb oder im produktiven Betriebsgeschehen sowie deren mögliche Konsequenzen auf betriebliche Teilbereiche oder das gesamte Unternehmen. Der Nutzen controllinggerechter Massnahmen besteht ferner darin, negative Ereignisse oder Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens oder den Erfolg des Betriebes gefährden, rechtzeitig zu erkennen, um mittels steuernder oder regulierender Eingriffe gegenlenken zu können und somit den Fortbestand des Unternehmens langfristig sicherzustellen.

 

Oberstes Bild: © Bacho – Shutterstock.com

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