Das revidierte Aktienrecht
belmedia redaktion Finanzen Handel News Recht
Nach jahrzehntelangen Vorarbeiten hat das Parlament im Juni 2020 die Aktienrechtsrevision beschlossen. Aus der einst in Aussicht gestellten „grossen“ Aktienrechtsreform ist wenig übrig, jedenfalls sind die Kernprinzipien weitgehend erhalten geblieben. Neben der Überführung der Abzocker-Initiative in den Gesetzestext wurden Angleichungen an das seit 2015 geltende neue Rechnungslegungsrecht vorgenommen, die Generalversammlung modernisiert, sodass die Nutzung digitaler Technologien erlaubt ist und generell mehr Flexibilität bei der Organisation möglich ist. Zudem erfuhren die Aktionärs– und Minderheitsrechte eine Stärkung und beim Sanierungsrecht wurde insbesondere die Liquidität neben den bisherigen bilanziellen Bezugsgrössen ins Zentrum gestellt. Wir möchten hier näher auf die wichtigsten Neuerungen für nicht kotierte Unternehmen eingehen:
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