Experten-Tipps: Das gehört in eine Datenschutzerklärung hinein

Nicht jeder möchte bei Ausflügen ins Internet alles von sich preisgeben. Das gilt besonders beim Besuch von Seiten, bei denen es zum Beispiel um Krankheiten, finanzielle Probleme und sexuelle Vorlieben dreht – solche privaten Dinge gehen schliesslich niemanden etwas an – schon gar nicht profit- orientierte Unternehmen.

Genau die spionieren aber gerne, besonders scharf sind sie auf persönliche Daten. Mithilfe von Datensammlern (sogenannten Trackern) verfolgen sie Surfer mitunter über mehrere Seiten hinweg und erstellen detaillierte Persönlichkeitsprofile. Um sich wehren zu können, hat der Gesetzgeber beim Datenschutz im Web aber alles klar geregelt. Aufschluss gibt die Datenschutz- erklärung, die keine Fragen offen lassen sollte. Aber wer liest sie eigentlich? Und wer versteht sie wirklich?

Do you speak Datenschutzerklärung?

Allein der Begriff „Datenschutzerklärung“ ist so sperrig, dass die meisten davor zurückschrecken. Aber es lohnt sich, diese aufzurufen. Denn sie dient einem ehrenhaften Ziel: Dass Surfer genau wissen, WAS mit ihren personenbezogenen Daten geschieht und wie sie der Erhebung derselben wiedersprechen können. Zudem muss der Betreiber genau darüber infomieren, WOFÜR er die Daten sammelt. Konkrete Formulierungen sind hier gefragt, „auf Vorrat“ oder „für künftige Zwecke“ reichen nicht.

Zudem verstecken sich in den Datenschutzerklärung von Webseiten mächtige Instrumente, die dabei helfen könnten, die Datensammelei zu stoppen. Mit deren Hilfe hätten Surfer leichtes Spiel, die Wert auf Datenschutz legen und sich gegen Persönlichkeitsprofile wehren wollen. Beim Besuch einer Internetseite, müssten sie „lediglich“ Folgendes tun: Die Datenschutzerklärungen finden, öffnen, kurz schauen, welche Datensammler auf der Seite verwendet werden, welche Daten diese erheben sowie an welche Parteien diese weitergegeben werden und bei Bedarf einfach widersprechen. Die Realität sieht leider gänzlich anders aus, Theorie und Praxis klaffen weit auseinander.

Es gibt drei grosse Probleme.

1. Umfassende Aufklärung und Widerspruchsmöglichkeit

  • So sollte es sein: Die Seitenbetreiber informieren über jeden einzelnen datensammelnden Dienst (Tracker), gleichzeitig stellen sie für jeden Tracker eine geeignete Widerspruchsmöglichkeit (ein sogenanntes Opt-Out- Verfahren) zur Verfügung. Das bedeutet: Werden Daten gesammelt, die auf eine konkrete Person schliessen lassen – wie bespielsweise über mehrere Webseiten erstellte Persönlichkeitsprofile – erhoben, hat jeder Nutzer das Recht, dem zu widersprechen. Idealerweise reicht dazu ein Klick auf einen Link, der den Datensammel-Widerspruch wirksam umsetzt.
  • So sieht es wirklich aus: Die Angaben über eingesetzte Tracker in Datenschutzerklärungen sind oft löchrig wie ein Schweizer Käse, meist sind längst nicht alle verwendeten Tracker aufgeführt. Ein typisches Beispiel: Auf der Kinderwebseite helles-koepfchen.de lauern 78 Drittanbieter-Tracker (Quelle: privacyscore.org / Analyse vom 1.3.2018). In den Datenschutz- erklärungen sind aber nur sechs Tracker aufgeführt. Surfer haben so überhaupt keine Chance, allen Datensammlern zu widersprechen.

2. Einfach und für jeden verständlich

  • So soll es sein: Die Datenschutzerklärung versteht jeder, der Deutsch lesen und verstehen kann. Der Widerspruch gegen die Datensammelei lässt sich durch die Lektüre sehr einfach umsetzen.
  • So sieht es wirklich aus: Datenschutzerklärungen auf Internetseiten sind nicht so geschrieben, dass Verbraucher sie möglichst gut verstehen. Ganz im Gegenteil: Sie sind von Juristen für Juristen verfasst, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Dazu kommt: Auf Internetseiten tummeln sich teilweise 60 Tracker und mehr. Um sich zu schützen, müssten Surfer jedem Tracker einzeln die Erlaubnis zum Sammeln entziehen.

3. Datenschutz funktioniert geräteunabhängig

  • So soll es sein: Das Widerspruchsrecht gilt für jeden Nutzer und sämtliche Geräte. Nutzer haben also nicht nur am Computer, sondern auf jedem andern internetfähigen Gerät die Möglichkeit, der Datenerhebung zu wiedersprechen – egal ob Spielekonsole, Smart-TV oder Handy.
  • So sieht es wirklich aus: Nicht einmal auf Smartphones funktionieren viele Datenschutzerklärungen. So sind für den Widerspruch gegen bestimmte Datensammler beispielsweiese Installationen von Browser-PlugIns nötig. Noch schlechter sieht es auf Smart-TVs und Spielkonsolen aus. Hier ist es manchmal sogar nicht eimal möglich, die Datenschutzerklärungen zu lesen, etwa wenn diese nur im PDF-Format vorliegen.

Zentrales Netzwerkgerät schafft Abhilfe

Die Datenschutzerklärungen sind also theoretisch klasse. Tatsächlich helfen sie niemanden, weil sich kaum jemand an die Vorgaben hält. Das ganze erinnert an das im Gesetz verankerte Verbot, nicht im Gleichschritt über Brücken marschieren zu dürfen: Ist so, hält sich aber keiner dran. Und die Behörden interessiert es auch nicht, da sie für eine umfassende Kontrolle nicht genügend Personal haben. Die Chance, beim Falschparken erwischt zu werden, ist auf jeden Fall sehr viel höher, als eine Strafe wegen Datenschutzvergehen zu erhalten.

Wer seine private Daten schützen will, muss diese also selbst verteidigen. Eine clevere Lösung ist der eBlocker. Das smarte Gerät bewahrt sämtliche Internet-Geräte im Heimnetz vor heimlichen Datenabgriffen auf Internetseiten. Dazu bietet es einen sicheren Rundumschutz vor datensammelnden Trackern und Werbeanzeigen aller Art. Weitere Funktionen wie Gerätetarnung, IP-Anonymisierung sowie Schädlings- und Phishing-Erkennung machen den eBlocker zu einem echten Multitalent in Sachen Privatsphäreschutz.

 

Quelle: eBlocker / Griffel & Co. Kommunikation
Titelbild: Wright Studio – shutterstock.com

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