Wie Unternehmen auf den starken Franken reagieren

Die Aufhebung des Mindestwechselkurses des Franken gegenüber dem Euro sorgt für Turbulenzen an den Märkten und in der Schweizer Wirtschaft. Vor allem die Exportwirtschaft und die Tourismusbranche befürchten einen Einbruch. Kurz nach der Freigabe des Wechselkurses hat das Staatssekretariat für Wirtschaft akzeptiert, dass Kurzarbeit wieder mit der Stärke des Frankens begründet werden kann.

Die Kurse von Franken und Euro stehen derzeit nahezu paritätisch. Welche Folgen sich für die Wirtschaft langfristig aus dem Wegfall des Mindestwechselkurses ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Die Wirtschaftswissenschaftler Jan-Egbert Sturm und Alexander Radtke von der Konjunkturforschungsstelle an der ETH Zürich (KOF) prognostizierten in einem Artikel für die „NZZ“ als mögliche Zukunftsszenarien die Selbstregulation des Marktes oder eine interne Abwertung der Schweizer Währung. Einige Unternehmen sehen die neue Situation jedoch als Chance, durch Produktivitätssteigerungen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Arbeitsplatzsicherung durch wechselkursbedingte Kurzarbeit

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hatte am 15. Januar 2015 überraschend den Wechselkurs des Franken freigegeben. Die Folge bestand zunächst in einer deutlichen Überbewertung der Schweizer Währung, was insbesondere für den Exportsektor, aber auch andere Branchen, das Wettbewerbsumfeld deutlich verändert hat. Die Schweizer Exportwirtschaft besetzt im globalen Massstab ohnehin das Premium-Segment, der Wegfall des Mindestwechselkurses von CHF 1,20 pro Euro verteuert die Schweizer Exporte weiter, zumal die Europäische Union der Haupthandelspartner der Eidgenossen ist. Bisher hatte das Seco Wechselkursschwankungen als Begründung für Kurzarbeit ausdrücklich ausgeschlossen – Ende Januar 2014 hat Bundesrat Johann Schneider-Amman diese Vorgabe aufgegeben. Unternehmen, die im Hinblick auf Auftragslage und Gewinne unter der Franken-Stärke leiden, können Kurzarbeit beantragen. Ihre Beschäftigten werden für den Arbeitsausfall durch die Arbeitslosenversicherung entschädigt. Wie bereits in den Jahren 2011 bis 2013 dient die wechselkursbedingte Kurzarbeit auf absehbare Zeit als Notfall-Instrument, das verhindern soll, dass in der Schweizer Wirtschaft aufgrund ungünstiger Wechselkurse Arbeitsplätze verloren gehen.


2008/2009 hatten insgesamt rund 5.000 Schweizer Firmen Kurzarbeit beantragt (Bild: Syda Productions / Shutterstock.com)


Kurzarbeit als temporäres Notfallinstrument

Bisher hat die Schweiz mit 3,4 Prozent eine im europäischen und globalen Vergleich ausserordentlich niedrige Arbeitslosenquote, die auch angesichts von Währungsturbulenzen erhalten bleiben soll. Jeder einzelne Antrag auf Kurzarbeit wird jedoch daraufhin überprüft, ob die Gründe dafür tatsächlich in einem kurzfristigen Engpass liegen oder die Einstellung der Produktion nur hinausgezögert werden soll. Die Anspruchsdauer für die Entschädigung beläuft sich innerhalb von zwei Jahren auf ein komplettes Jahr, eine Verlängerung auf 18 oder 24 Monate ist anders als im vergleichbaren Bundesrats-Entscheid von 2011 zunächst nicht vorgesehen. Von den Wirtschaftsverbänden wird die Massnahme begrüsst, zumal die Erfahrungen seit der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise zeigen, dass Kurzarbeit im Zuge der wirtschaftlichen Normalisierung sehr schnell wieder zurückgeht. Auf dem Höhepunkt der Krise 2008/2009 hatten insgesamt rund 5.000 Schweizer Firmen Kurzarbeit beantragt, im August 2011 waren noch 340 Unternehmen darauf angewiesen. Während des Franken-Hochs im Jahr 2011 hatten 960 Betriebe Kurzarbeit für die Erhaltung ihrer Geschäftstätigkeit auf temporäre Kurzarbeit gesetzt.

Das Beispiel Bühler: Produktivitätssteigerungen durch Arbeitszeitverlängerung

Spannend liest sich jedoch auch ein gegenläufiges Beispiel: Der Technologie-Konzern Bühler mit Sitz in Uzwil/St. Gallen reagiert auf die Aufwertung des Frankens mit einer zunächst auf sieben Monate angesetzten Verlängerung der Wochenarbeitszeit. Ab 16. Februar sollen die Beschäftigten der Unternehmensgruppe 45 Wochenarbeitsstunden leisten, die Arbeitszeit von Auszubildenden wurde auf 42,5 Wochenstunden erhöht. Die daraus resultierende höhere Arbeitsproduktivität soll die Marktanteile und die Profitabilität des Unternehmens sowie bestehende Aufträge und Projekte sichern. Nach Angaben des Konzerns ist die Auftragslage des High-Tech-Maschinenbauers auch angesichts der „dramatisch verschlechterten Rahmenbedingungen“ gut. Parallel zur Arbeitszeiterhöhung verpflichtet sich Bühler dazu, in den kommenden sieben Monaten keine wirtschaftlich bedingten Kündigungen auszusprechen. Falls der Euro-Kurs die Marke von CHF 1,08 für drei Wochen überschreitet, gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 42,5 Stunden. Wenn der Wechselkurs – ebenfalls für drei Wochen – auf über CHF 1,15 steigt, kehrt der Konzern zu seinen normalen Arbeitszeitregelungen zurück.

Entwicklung der Arbeitsproduktivität – Nachholbedarf in Schweizer Unternehmen

Die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern erweist sich im Falle Bühler als positiv belastbar – von der Arbeitszeitverlängerung sind 2.500 Mitarbeiter und 42 Auszubildende betroffen. Von seinem Jahresumsatz von rund 2,3 Milliarden Franken generiert Bühler nur etwa ein Viertel in der Schweiz, seine Personalkosten belaufen sich pro Jahr auf etwa 360 Millionen Franken. Das Beispiel des Konzerns könnte durchaus bei anderen Unternehmen Schule machen. Konjunkturanalysen bescheinigen der Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich regelmässig Nachholbedarf bei der Arbeitsproduktivität. Eine schon etwas ältere KOF-Studie belegt beispielsweise, dass sich der Beschäftigungszuwachs in der Schweiz immer wieder auf den Dienstleistungssektor fokussiert – also Bereiche mit vergleichsweise niedriger Produktivität.



Fazit: Für die Schweizer Wirtschaft könnten Strukturanpassungen nötig werden

Die Freigabe des Wechselkurses hat das Wettbewerbsumfeld für Schweizer Unternehmen zumindest kurzfristig stark verändert. Die Frage ist derzeit, ob dies ein Dauerzustand ist oder ob es sich dabei um temporäre Turbulenzen handelt. Aktuelle Meldungen belegen, dass die SNB nach der Aufhebung der Franken-Untergrenze die Devisenmärkte keineswegs nicht sich selber überlassen, sondern seit Mitte Januar hinter den Kulissen massive Interventionen zur Stützung des Wechselkurses und zur Stabilisierung ihrer Devisenreserven vorgenommen hat. Marktexperten nehmen an, dass die SNB dafür nicht mehr ausschliesslich Euro kauft, sondern ihre Interventionen im Rahmen eines Währungskorbes realisiert. Unter dem Strich bedeutet dies jedoch auch, dass – falls die Aktivitäten der SNB auf den Devisenmärkten die Aufwertung des Franken sowie stärkere Wechselkursschwankungen nicht begrenzen können – die Schweizer Wirtschaft um Strukturanpassungen nicht herumkommt.

 

Oberstes Bild: Durch die Aufgabe der Franken-Untergrenze könnten Strukturanpassungen in der Schweizer Wirtschaft nötig werden. (© Ahuli Labutin / Shutterstock.com)

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